Junge Frau mit Silikonbrüsten darf nun doch zur Polizei
Stuttgart (dpa) - Polizisten leben gefährlich. Wegen der hohen Verletzungsgefahr dürfen junge Frauen mit Implantaten in der Brust eigentlich nicht in den Polizeidienst. Doch es gibt Ausnahmen.
Eine junge Frau mit Silikonbrüsten darf nach anfänglichen Bedenken nun doch eine Ausbildung bei der Polizei in Baden-Württemberg machen. Eigentlich besagt eine bundesweite Polizeiverordnung, dass Frauen mit Implantaten in der Brust nicht für den Dienst geeignet sind, teilte das Innenministerium in Stuttgart mit.
Der Petitionsausschuss des Landtags entschied den Fall dennoch für die Frau positiv, wie die Ausschussvorsitzende Beate Böhlen erklärte. Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) habe dem nicht widersprochen. Es sei eine Einzelfallentscheidung gewesen und nachvollziehbar, warum die junge Frau sich unters Messer gelegt habe. Einzelheiten wollte Böhlen nicht nennen. Polizei ist zwar Ländersache, die Kriterien für die Einstellung sind jedoch bundeseinheitlich geregelt.
Die 20-Jährige Baden-Württembergerin war nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung im September 2013 vom Polizeiarzt nach Hause geschickt worden. Daraufhin wandte sich die Frau an den Petitionsausschuss des Landtags. Nach Auskunft des Innenministeriums muss der Landtag die Entscheidung des Petitionsausschusses nur noch beschließen. Dies gilt als Formsache.
Auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin dürfte eine Rolle bei der Bewertung des Stuttgarter Falls gespielt haben. Die Bewerbung einer Polizeianwärterin in Berlin wurde zurückgewiesen, weil ihre Brustimplantate ein zu großes Risiko im Einsatz seien. Das Verwaltungsgericht Berlin sah die Sache anders. Der Fall ist nun vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin anhängig.
Die Klägerin hatte sich im Jahr 2012 vergeblich für den Dienst bei der Berliner Schutzpolizei beworben. Der Polizeipräsident lehnte sie seinerzeit mit der Begründung ab, sie sei wegen ihrer Brustimplantate gesundheitlich nicht für den Vollzugsdienst geeignet. So könne sie beispielsweise nicht die bei bestimmten Einsätzen erforderliche Schutzkleidung tragen, da der hiermit verbundene Druck das Risiko einer krankhaften Vermehrung von Bindegewebe berge.