Justiz: „Ich will hier nicht mehr raus“

Hubert Niemann ist 71 Jahre alt, er verbrachte 53 Jahre hinter Gittern. Von Schuld spricht er kaum, er bemitleidet sich eher selbst.

<strong>Aachen. Kaum jemand in Deutschland hat so lange im Gefängnis gesessen wie Hubert Niemann - und er will bis ans Lebensende dort bleiben. Niemann ist 71 Jahre alt und hat mehr als 53 Jahre seines Lebens im Knast verbracht. "Ich will hier bleiben. Hier weiß ich, was ich hab’. Ich will nicht mehr raus", sagt er in der Justizvollzugsanstalt Aachen, in der er seit Mitte der 90er Jahre auf Grund seiner letzten Verurteilung wegen Mordes und sexueller Nötigung sitzt.

Die lange Haftzeit setzt sich bei Niemann aus mehreren bis zu 15 Jahre langen Freiheitsstrafen zusammen. Immer wenn Niemann nach draußen kam, war er kurze Zeit später wieder drin. Nach eigenen Angaben hat er Weihnachten zuletzt 1952 in Freiheit verbracht.

Niemann gilt als voll schuldfähig, erklärt der JVA-Sozialarbeiter Manfred Ruick, der sich um ihn kümmert. Wegen guter Führung wird Niemann mehr zugestanden als manchem Mitgefangenen. So hat Niemann in seiner Zelle im offenen Vollzug zum Beispiel ein 130 Liter-Aquarium, auch wenn sonst höchstens ein 70 Liter-Becken für seine Rotköpfe und Schwertträger erlaubt wäre.

Strafgefangene: In Deutschland sitzen etwa 80 000 Häftlinge in 179 geschlossenen und 20 offenen Justizvollzugsanstalten ein, davon befinden sich 12 392 im offenen Vollzug. Unter den Insassen gibt es nur 4000 Frauen.

Entlassung: Als Entlassungszeitpunkt ist neben der vollen Verbüßung der Strafe auch eine vorzeitige Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt, zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt, zur Therapie nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie in sehr seltenen Fällen auf dem Wege des Gnadenersuchens möglich. Die Reststrafe wird dann in einer "bedingten Entlassung" zur Bewährung ausgesetzt.

Sicherheitsverwahrung: Trotz vollständiger Verbüßung der Strafe kann es beim Freiheitsentzug bleiben, um die Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Straftätern zu schützen.