Kalte Füße: Kunde verklagt Schuhgeschäft

Isolierung nur mangelhaft. 56-Jähriger will nach einem halben Jahr sein Geld zurück.

Düsseldorf. Als „idealer Wegbegleiter durch den Winter“ wird der Schuh Fynn Gore aus Rindsleder, gefüttert und mit Kunststoffsohle, im Internet beschrieben (Foto). Doch ein 56-Jähriger lässt jetzt vom Düsseldorfer Zivilgericht prüfen, ob der Schuh dem auch gerecht wird. Denn er klagt immer noch über kalte Füße.

Am 15. Oktober vergangenen Jahres betrat der Mann zusammen mit seiner Ehefrau ein Schuhgeschäft in Düsseldorf-Friedrichstadt. Es sei klar gewesen, dass man nach einem Winterschuh suchte. Zwei Paare probierte der 56-Jährige an, bevor er sich für den 145 Euro teuren Fynn entschied. Doch am 24. März entschied er sich dafür, das Schuhgeschäft zu verklagen und sein Geld zurück zu verlangen.

Vor Gericht beklagte sich der Kunde darüber, dass er beim Schneeschippen im Dezember bereits nach zehn Minuten kalte Füße hatte, die Isolierung sei mangelhaft. Er besitze ungefütterte Wanderschuhe, in denen er auch nach zwei Stunden noch warme Füße habe.

Der Rechtsanwalt des Schuhgeschäftes lehnt einen Umtausch des Schuhs ab, zumal die Klage erst im Frühjahr eingereicht wurde, nachdem der 56-Jährige seinen Fynn den ganzen Winter über getragen hatte.

Dafür hatte der Jurist ein paar Tipps für den Kunden. Er könne eine „ausreichende Erwärmung mit durchblutungsfördernden Bewegungen erreichen“. Zusätzlich empfahl er dem Kunden warme Kniestrümpfe und lange Unterhosen für den Winter. Außerdem seien kalte Füße ein ausgesprochen subjektives Empfinden, das von Menschen sehr unterschiedlich wahrgenommen werde. Eine „temperaturgebundene Werbung“ habe es für den Schuh auch nicht gegeben. Der Prozess wird fortgesetzt.