Datenschutz Kann Helene Fischer Florian Silbereisen dieses Tattoo verbieten?
Köln · Seit dem die Datenschutzgrundverortung in Kraft ist, drängt sich auch die Frage auf, wem eigentlich die Tattoos auf der eigenen Haut gehören und wie mit diesen umzugehen ist. Ein Professor für Medienrecht ist dem nachgegangen - und nutzt ein bekanntes Beispiel.
Helene Fischer und Florian Silbereisen haben sich kürzlich getrennt. Was bleibt, ist unter anderem ein Tattoo auf Silbereisens Schulter, das Helene Fischer zeigt. Im Zuge von europäischen Datenschutz- und Urheberrechtsregelungen stellt sich nun die Frage, wie Silbereisen in diesem Fall damit umgehen muss.
Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Professor am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht klärt in einem Gespräch mit dem Informationsdienst Wissenschaft (idw) der Kölner Universität auf:
Sind Tattoos Kunst?
Tattoos seien in der heutigen Zeit nicht nur als Mode sondern auch als eine Kunstform zu betrachten, meint Peifer. „Dies ist etwa dem 1945 geborenen US-Amerikaner Don Ed Hardy gelungen, der nicht nur in Galerien ausstellte, sondern 2004 auch die Modemarke Ed Hardy 2004 durch Christian Audigier lizenzieren ließ, die Kleidung mit den Tattoos versieht.“
Wem gehört das Tattoo und darf ich es Posten?
Aus dem Kunstcharakter, der eine Lizenzierung ermöglicht, ergebe sich einen komplizierte urheberrechtliche Gemengelage. „Allgemeinbekannte Motive, wie Schnörkel, Herzmotive oder ähnliches seien gemeinfrei, dürfen also jedem gestochen werden. Individuelle Motive seien dagegen regelmäßig geschützt. In solchen Fällen „gehört“ das Motiv zunächst demjenigen, der es stechen soll“, heißt es weiter. Demnach müsse der Kunde grundsätzlich eine Erlaubnis einholen, wenn dieser sein Tattoo mit einem individuellen Motiv in den sozialen Medien teilen möchte.
Kann Helene ihrem Ex verbieten, das Tattoo öffentlich zu zeigen?
„Hier greift mittlerweile sogar das europaweit geltende Datenschutzrecht. Es erlaubt die Nutzung personenbezogener Daten, also auch Bildnisse, nur mit Einwilligung des oder der Betroffenen. Die unerwünschte Verwendung kann also durchaus untersagt werden“, so Peifer. Liberaler sei die Rechtslage allerdings, wenn das Motiv als eine Art Huldigung benutzt werde. „Hier setzt sich die Äußerungsfreiheit des über das Konterfei Kommunizierenden oft durch, über diese Frage streiten die Urheberwissenschaftler aber noch“, sagt Peifer.
Darf sich Florian Silbereisen das Tattoo entfernen lassen?
Nun liege der Verdacht nahe, dass auch ein „weglasern“ des Tattoos wiederum eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Pfeifer kann jedoch an dieser Stelle beruhigen: „Die Vernichtung von Kunstwerken ist deren „Eigentümer“ (also Silbereisen) stets gestattet, selbst wenn der Künstler dadurch ein Stück seiner entäußerten Seele unwiederbringlich verliert. Fair wäre es, dem Künstler ein letztes Foto des Kunstwerkes zu gestatten.“