Karnevalist kündigt Schwarzfahrt an und muss Strafe zahlen
Bonn. Für seine angekündigte Schwarzfahrt in einem Zug muss ein Mann 200 Euro Geldstrafe zahlen. Das Bonner Landgericht verurteilte den 32-Jährigen am Mittwoch in zweiter Instanz. Der Berliner war zum Karnevalsstart am 11. November 2011 in Köln in einen ICE gestiegen und hatte an seiner Wollmütze einen Zettel mit der Aufschrift „Ich fahre schwarz“ befestigt.
Unterwegs „erwischte“ ihn der Zugbegleiter und zeigte ihn wegen Leistungserschleichung an.
Vor Gericht vertrat der 32-Jährige die Auffassung, dass er die Leistung - 56,20 Euro - nicht erschlichen habe. Vielmehr habe er mit dem Zettel an der Mütze deutlich „den Anschein zerstört, dass er eine gültige Fahrkarte habe“. Dieser Argumentation folgten die Richter jedoch nicht. Denn entscheidend sei, dass der Mann diesen Anschein nicht gegenüber dem Schaffner „zerstört“ habe. Der Angeklagte sei eingestiegen, ohne dass ihn ein Bahnmitarbeiter gesehen habe, und habe sich auf einen Platz gesetzt, bis er kontrolliert wurde. Damit habe er sich die Fahrt erschlichen. Dass andere Fahrgäste seine Schwarzfahrt-Absicht wahrnehmen konnten, spiele keine Rolle. (dpa/lnw)