Kein Weihnachtsgeld bei vorzeitigem Ausscheiden
Mainz (dpa/lrs) - Wer vor Weihnachten aus dem Betrieb ausscheidet, geht beim Weihnachtsgeld leer aus. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz laut einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil.
Nach dem Richterspruch gilt dies jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber mit der Zahlung in erster Linie die Treue der Beschäftigten zum Betrieb belohnen möchte (Az.: 6 Sa 115/11).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Mannes gegen seinen früheren Arbeitgeber ab. Der Chef hatte dem Mann jahrelang immer im November 2088 Euro Weihnachtsgeld gezahlt. Ende Juni 2010 verließ der Kläger den Betrieb. Für jenes Jahr forderte er anteilig Weihnachtsgeld für sechs Monate, also 1044 Euro. Der Arbeitgeber lehnte das ab und bekam Recht.
Das LAG wies darauf hin, dass der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld jahrelang immer erst im November gezahlt habe. Da 2010 zu diesem Zeitpunkt kein Arbeitsvertrag mehr zwischen Kläger und Chef bestanden habe, fehle die für den Anspruch notwendige Rechtsgrundlage.