"Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind nicht gegeben", sagte Strauch der dpa. Der Täter war nach seiner Haftentlassung bei seinem Bruder und dessen Familie in Nordrhein- Westfalen untergekommen.
Durch die ständige Überwachung fühlt sich die Familie schikaniert. Der Mann wird auch nach seiner Entlassung noch als gefährlich eingestuft.