Kommentar: Angeklagt waren nicht nur die Täter

Siegburger Foltermord: Ein Urteil auch gegen die Zustände im Strafvollzug.

Düsseldorf. Abscheulicher und grausamer lässt sich ein Mord wohl kaum begehen. Dennoch verhängte das Bonner Landgericht in dem Siegburger Fall nur einmal - beim jüngsten Täter - das Höchstmaß von zehn Jahren Jugendstrafe. Dabei hätte bei den anderen beiden Verurteilten ein "Lebenslang" doch nahegelegen.