Korrektes Urteil
Wer klaut, fliegt. So war es im Arbeitsleben schon immer, so ist es grundsätzlich auch richtig. Arbeitgeber müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Mitarbeiter korrekt mit dem ihnen Anvertrauten umgehen.
31.03.2009
, 19:44 Uhr
Dabei kommt es nicht auf den Wert eines entwendeten Gegenstandes an, sondern ausschließlich auf den angerichteten Vertrauensverlust: Denn wer etwas im Wert von 50 Cent klaut, stiehlt vielleicht auch im Wert von 500 Euro.
Wenn aber, wie jetzt im Fall von Heidi Scherer, für das Gericht nicht zweifelsfrei feststeht, dass eine strafbare Handlung begangen wurde, kann es nur im Sinne des Arbeitnehmers entscheiden. Genau das hat das Arbeitsgericht Wuppertal getan.