Groß-Razzia: Fahnder suchen Schuldigen für Archiv-Einsturz
Ermittlungen: Durchsuchungen in ganz Deutschland. KVB-Vorstand Walter Reinarz bleibt im Amt.
Köln. Auf der Suche nach den Verantwortlichen für den Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat die Staatsanwaltschaft gestern in ganz Deutschland 56 Firmen, Büros und Wohnungen durchsucht und Unterlagen zum Bau der U-Bahn beschlagnahmt. Die Razzia galt unter anderem der Zentrale der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB).
"Mehr als 200Polizisten waren beteiligt", sagte Oberstaatsanwalt Günther Feld. "Zur Art der beschlagnahmten Unterlagen kann ich natürlich nichts sagen." Durchsuchungen gab es neben Köln unter anderem auch in Frankfurt, Berlin, München, Essen, Düsseldorf, Mettmann, Ratingen und Hilden. "Die Aktion wurde schon vor Tagen geplant", hieß es aus Ermittlerkreisen.
Das Unglück, bei dem zwei Männer umgekommen waren, wurde vermutlich durch den U-Bahn-Bau ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der Baugefährdung gegen Unbekannt. "Es besteht nach wie vor kein Anfangsverdacht gegen eine bestimmte Person", sagte Feld.
Laut Staatsanwaltschaft zeigten sich zwar die Beteiligten bislang bei den Ermittlungen ausnahmslos kooperationsbereit. Dennoch seien die Durchsuchungen unumgänglich gewesen, da die Behörde die Übergabe der Beweismittel "wegen der Bedeutung der Sache" nicht allein in die Hände der Betroffenen legen könne. Weitere Einzelheiten wollte die Staatsanwaltschaft nicht mitteilen, "um den Ermittlungszweck nicht zu gefährden".
Während die Durchsuchungen liefen, entschied sich der Aufsichtsrat der Kölner Verkehrs-Betriebe gegen eine Abberufung des technischen Vorstands Walter Reinarz (CDU). Der hatte wichtige Informationen über Grundwasserprobleme in der U-Bahn-Baustelle neben dem Archiv nicht weitergeleitet. Die Vertreter von CDU, FDP, Arbeitnehmern und Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) im KVB-Aufsichtsrat unterstützten Reinarz jedoch weiter.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Wilfried Kuckelkorn missbilligte anschließend zwar die "Informationspolitik einzelner Vorstandsmitglieder", bezeichnete das Vorgehen bei der Ursachenforschung jedoch als insgesamt "richtig und angemessen". Eine Schuldzuweisung lehne er zu diesem Zeitpunkt ab: "Es müssen die Ergebnisse des Beweissicherungsverfahrens abgewartet und ausgewertet werden", erklärte er. Anschließend könne dann über Konsequenzen nachgedacht werden.