Kündigung einer langjährigen Bahn-Angestellten unwirksam
Berlin. Die Bahn muss die fristlose Kündigung einerlangjährigen Angestellten wegen Abrechnungsbetrugs zurücknehmen. Dasentschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag.Die Frau hatte Bewirtungskosten für ihr 40. Dienstjubiläum falschabgerechnet und die Bahn um 160 Euro betrogen.
Das Gericht sah dasVertrauensverhältnis nach 40-jähriger Arbeitszeit ohne Beanstandungenaber "durch die einmalige Verfehlung noch nicht vollständigzerstört". Außerdem habe die Frau den Betrug nicht in ihremeigentlichen Arbeitsbereich begangen und zudem sofort gestanden. EineRevision wurde nicht zugelassen.
Die Frau hatte sich von einem Lieferanten eine Gefälligkeitsquittung über 250 Euro ausstellen lassen, obwohl die Feier nur 90 Euro kostete. Als dies herauskam, kündigte die Bahn der Frau fristlos. Ein Vergleichsvorschlag des Gerichts, der die Wiedereinstellung der Frau vorsah, wurde von der Bahn abgelehnt.