Das Gericht sah dasVertrauensverhältnis nach 40-jähriger Arbeitszeit ohne Beanstandungenaber "durch die einmalige Verfehlung noch nicht vollständigzerstört". Außerdem habe die Frau den Betrug nicht in ihremeigentlichen Arbeitsbereich begangen und zudem sofort gestanden. EineRevision wurde nicht zugelassen.
Die Frau hatte sich von einem Lieferanten eine Gefälligkeitsquittung über 250 Euro ausstellen lassen, obwohl die Feier nur 90 Euro kostete. Als dies herauskam, kündigte die Bahn der Frau fristlos. Ein Vergleichsvorschlag des Gerichts, der die Wiedereinstellung der Frau vorsah, wurde von der Bahn abgelehnt.