Nordrhein-Westfalen Land zahlt Schmerzensgeld für Polizisten
Wenn Angreifer, die Beamte verletzen, nicht liquide sind, springt in Zukunft der Dienstherr ein.
Düsseldorf. Polizisten, die im Dienst angegriffen und verletzt werden, sollen künftig nicht mehr auf Schmerzensgeldansprüchen sitzen bleiben. Der NRW-Landtag hat am Mittwochabend beschlossen, dass das Land als Dienstherr im Zweifel einspringen muss.
Das soll der Fall sein, wenn der Täter zahlungsunfähig ist oder für schuldunfähig erklärt wird — bislang sah der Beamte dann kein Geld. „Es war mit persönlich wichtig, dass das Land hier hilft“, sagt Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD). „Denn wer im Einsatz für unser Gemeinwesen, also im Einsatz für uns alle, zu Schaden kommt, verdient unseren ganz besonderen Schutz.“ Das Zweite Pflegestärkungsgesetz soll dafür nun sorgen.
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die Gesetzesänderung: „Wir erleben immer wieder, dass Polizisten von den Gerichten ein Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen wird, dass dieser aufgrund der schwierigen finanziellen Situation des Täters aber ins Leere läuft“, erklärt der NRW-Vorsitzende Arnold Plickert. Die GdP dränge deshalb schon lange darauf, dass das Land in Vorleistung geht. Das ist jetzt ab einer Schmerzensgeldhöhe von 250 Euro der Fall.
Die CDU-Fraktion indes verwies am Donnerstag darauf, sie habe einen solchen Gesetzentwurf schon im August 2015 eingebracht — er sei von der rot-grünen Mehrheit aber abgelehnt worden. Ihr innenpolitischer Sprecher Theo Kruse sagt, Kraft sei sich „für kein Schauspiel mehr zu schade“.