Landgericht Köln: Religiöse Beschneidungen sind strafbar
Köln. Das Kölner Landgericht hält die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen für grundsätzlich strafbar. In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil sprach das Gericht einen Arzt, der einen Jungen beschnitten hatte, zwar frei.
Dies jedoch nur mit der Begründung, dass der Arzt von der Strafbarkeit nichts gewusst habe und deshalb einem „Verbotsirrtum“ erlegen sei. Tatsächlich aber müssten Beschneidungen als „rechtswidrige Körperverletzung“ betrachtet werden, urteilte das Landgericht.
In dem Kölner Fall hatte ein Arzt einen vier Jahre alten Jungen auf Wunsch der muslimischen Eltern beschnitten — als Zeichen der kulturellen und religiösen Zugehörigkeit zur muslimischen Lebensgemeinschaft. Zwei Tage später kam es zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme. Davon erfuhr die Kölner Staatsanwaltschaft und erhob Anklage gegen den Arzt.
Das Landgericht verwies darauf, dass der Arzt geglaubt habe, er würde rechtmäßig handeln. Dies sei aufgrund der bisher unklaren Rechtssituation auch glaubhaft. Das Gericht bestätigte, dass die Beschneidung in dem Fall medizinisch fachgerecht vorgenommen worden sei. lnw