Mast-Geflügel als teures Bio-Fleisch verkauft
Mit Betrug 1,3 Millionen Euro verdient. Absprache kann Angeklagtem eine Haft ersparen.
Paderborn. In der Neuauflage eines Betrugsprozesses um massenhaft gefälschtes Bio-Geflügel bahnt sich vor Gericht ein Deal der Beteiligten an. Wenn Gericht, Ankläger und Beklagter zustimmen, wird der 49 Jahre alte Geflügelmäster aus Delbrück mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Das zeichnete sich nach der Anklageverlesung am Donnerstag vor dem Landgericht Paderborn ab.
Der Geflügelmäster soll in den Jahren 2005 bis 2007 mehr als 800 Tonnen konventionell aufgezogenes Geflügel dazugekauft und mindestens die Hälfte davon als Bio-Fleisch verkauft haben. Die Anklage wirft dem 49-Jährigen Betrug in 72 Fällen vor.
Der Gewinn aus dem Betrug soll etwa 1,3 Millionen Euro betragen haben. Drei Verhandlungstage sind angesetzt. Es ist der zweite Anlauf. Der erste Prozess war vor drei Jahren wegen der Erkrankung einer Schöffin geplatzt. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im ersten Verfahren teilweise eingeräumt.
Wenn der Angeklagte seine Fehler wie im ersten Verfahren einräumt und sich seine Angaben in der Beweisaufnahme bestätigen sollten, werde ein Strafrahmen von 20 bis 24 Monaten Haft zur Bewährung am Ende stehen, sagte die Richterin Margret Manthey. Vier Monate würden wegen der langen Verfahrensdauer abgezogen.
Hintergrund der „Verständigung“ nach Paragraf 257c der Strafprozessordnung sind nicht zuletzt große Probleme bei der Beweisführung. So sei nicht klar zuzuordnen, wie viel angebliches Bio-Fleisch der Lieferung an 800 Kunden gar kein Bio-Fleisch war, sagte Staatsanwalt Carsten Nowak.
Der Betrug war durch Futtermittel-Kontrollen aufgefallen. Der Mäster hatte große Mengen konventionellen Futters gekauft. Bei weiteren Kontrollen stieß das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucher (Lanuv) auf das konventionelle Geflügelfleisch.