Urteil im Brustimplantate-Skandal: TÜV Rheinland muss haften
Paris (dpa) - Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein Gericht erstmals eine Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Rund 1600 betroffene Frauen und sechs Händler hatten gegen den deutschen Prüfdienstleister geklagt.
Sie können jetzt auf Geld hoffen.
Aus Sicht des Gerichts im französischen Toulon verletzte der TÜV seine „Pflicht zur Kontrolle und Wachsamkeit“ bei den Implantaten aus Frankreich. Das Unternehmen müsse nun „den Schaden der Importeure und der Opfer“ ausgleichen, entschied die Kammer am Donnerstag.
Der TÜV hatte im Auftrag des inzwischen insolventen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) dessen Produktion zertifiziert. Dabei prüfte der TÜV Unterlagen und die Qualitätssicherung des Unternehmens, allerdings nicht die Plantate selbst.
Den Prüfern war wegen Zertifizierung der Implantate Schlamperei vorgeworfen worden. Die Kläger wollen zusammen rund 53 Millionen Euro Schadenersatz. Den klagenden Frauen vor allem aus Südamerika, aber auch aus Frankreich und Großbritannien sprach das Gericht jeweils 3000 Euro Schadenersatz zu. Gefordert hatten sie je 16 000 Euro.
Der TÜV Rheinland bezeichnete das Urteil als „schockierend“. Die Entscheidung der Gerichts wolle das Unternehmen nicht hinnehmen: „Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen“, sagte ein TÜV-Sprecher der Nachrichtenagentur dpa in Paris. Das Urteil widerspreche „der Rechtslage, der Position des Staatsanwaltes in Toulon und allen Urteilen, die bisher gesprochen wurden“.
Der Staatsanwalt hatte die Frage aufgeworfen, ob das Verfahren in Toulon der richtige Ort für die notwendige Entschädigung der Opfer sei. Ein Anwalt der Händler sprach nach dem überraschenden Urteil dagegen von einem „großen Moment“. Die Entscheidung sei ein „Durchbruch für die Opfer“. Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen minderwertige Silikonkissen implantiert, in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen.
Den Prüfern war wegen Zertifizierung der Implantate Schlamperei vorgeworfen worden. Die Kläger wollen zusammen rund 53 Millionen Euro Schadenersatz. Den klagenden Frauen vor allem aus Südamerika, aber auch aus Frankreich und Großbritannien sprach das Gericht jeweils 3000 Euro Schadenersatz zu. Gefordert hatten sie je 16 000 Euro.
Der TÜV hat eine Verantwortung stets zurückgewiesen. Das Unternehmen sieht sich selbst als Opfer des insolventen Unternehmens. Entsprechende Entscheidungen gab es bereits von deutschen Gerichten. Auch am Donnerstag wurde in Toulon betont, der TÜV habe sich an die Vorschriften gehalten und werde dies auch weiterhin aufzeigen.
Der Prozess war Teil einer Reihe von Verfahren in dem Betrugsfall. PIP-Gründer Jean-Claude Mas sowie frühere Mitarbeiter sind vor einem Strafgericht in Marseille angeklagt. Dort ist ein Urteil für Dezember angekündigt.