„Mich trifft keine Schuld“
2008 starben zwei Teilnehmer des Zugspitzlaufes. Der Veranstalter weist vor Gericht jede Verantwortung zurück.
Garmisch-Partenkirchen. Es ist ein Lauf der Extreme. Über 16 Kilometer sind die Teilnehmer unterwegs, absolvieren dabei fast 2000 Höhenmeter und das alles bei mitunter klirrender Kälte. Genau die wurde im vergangenen Jahr zwei Startern beim Zugspitzlauf zum Verhängnis. Sie brachen - steifgefroren und nur mit Shirt und kurzer Hose bekleidet - kurz vor dem Ziel zusammen. Der 41-Jährige aus Witten und der 45-Jährige aus Ellwangen in Baden-Württemberg starben trotz Wiederbelebungsversuchen.
Der Veranstalter des Extrem-Berglaufes muss sich seit Montag vor Gericht verantworten - und hat jede Verantwortung für das Drama zurückgewiesen. "Ich bin der vollen Überzeugung, dass mich keine Schuld am Tod der beiden Läufer trifft", sagte Peter Krinninger vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 54-Jährigen vor, fahrlässig den Tod der beiden Teilnehmer verschuldet zu haben.
Mehrere Starter mussten zudem mit Unterkühlungen ins Krankenhaus, weshalb Krinninger in neun Fällen auch der fahrlässigen Körperverletzung schuldig sein soll. Bereits am 6. Juli dieses Jahres hatte das Garmischer Gericht einen Strafbefehl über 13 500 Euro erlassen. Diesen akzeptierte Krinninger aber nicht, obwohl er damit ohne Vorstrafe geblieben wäre. Deswegen kommt es jetzt zum Prozess.
Krinninger schilderte sich in seiner Vernehmung als verantwortungsbewussten Veranstalter des Extrem-Laufes auf Deutschlands höchsten Berg (2962 Meter), den er seit 2000 organisiert. Als Leistungssportler, Ski- und staatlich geprüfter Sportlehrer sei er sehr gut sensibilisiert für die Sicherheit im Sport und "sehr berg-erfahren".
An jenem 13. Juli 2008 habe er die alleinige Entscheidung über den Start des Laufes zu fällen gehabt. Die Bergwacht sei für die Sicherheit entlang der Strecke zuständig gewesen. Die Verantwortung über geeignete Kleidung bei dem wechselhaften Wetter wies der Veranstalter den Läufern zu, die im Übrigen einen Haftungsausschluss hätten unterschreiben müssen. "Eine Überprüfung der Kleidung ist nicht möglich." Dies ließen sich die Teilnehmer auch nicht vorschreiben.
In seiner Vernehmung hielt Richter Paul-Georg Pfluger dem Angeklagten mehrfach vor, zu spät auf den Wettersturz reagiert und den Lauf nicht verkürzt oder gar abgebrochen zu haben. Erst kurz vor 12 Uhr - der Lauf war um 9 Uhr gestartet - ließ sich der Veranstalter von der Bergwacht überzeugen, den Extrem-Lauf etwa 400 Meter unter dem Gipfel zu beenden.
Zu dem Zeitpunkt mussten die rund 50 Bergretter schon Dutzende erschöpfte und unterkühlte Teilnehmer medizinisch versorgen. Auf die Nachfrage des Richters, warum er sich doch zum Abbruch entschieden habe, sagte der 54-Jährige: "Ich wollte der Überlastung der Bergwacht nicht Vorschub leisten."
Die diesjährige Auflage des Zugspitzlaufes führte aufgrund des erneut schlechten Wetters nur über 13 Kilometer und 700 Höhenmeter. Krinninger hatte eine Stunde vor dem Startschuss eine Ausweichstrecke gewählt - zum Protest einiger Extremsportler, für die der Lauf so zum "Spaziergang" verkommen war.