Missbrauchsprozess in der Türkei: Verteidigung fordert Freispruch für Marco
Antalya. Marcos Verteidiger wollen am Mittwoch einenFreispruch für den Deutschen fordern, der in der Türkei wegenVergewaltigung und sexuellen Missbrauchs angeklagt ist.
„Wir sind vonseiner Unschuld überzeugt und wollen das bestmögliche Urteil“, sagteMarcos türkischer Anwalt Ahmet Ersoy am Dienstag in Antalya, wo dasVerfahren läuft.
Marco wird vorgeworfen, im Osterurlaub 2007 die damals13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben, was erbestreitet. Dem deutschen Schüler droht am Mittwoch eine Verurteilungwegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs.
Der Staatsanwalt hatte Anfang Juni in seinem Plädoyer gesagt, er halteden 19-Jährigen in beiden Punkten für schuldig. Die Höchststrafe dafürliegt bei acht Jahren, ein konkretes Strafmaß formulierte der Anklägerin seinem Plädoyer aber nicht.
Der Anwalt des Mädchens Charlotte, ÖmerAycan, hatte zehn Jahre Haft gefordert. Er sagte am Dienstag, dass ernun mit einem Urteil in dem Verfahren rechne.
„Wir können nur hoffen, dass es Mittwoch endlich zu einem positiven undgünstigen Urteil kommt“, sagte Marcos deutscher Anwalt Jürgen Schmidtin Uelzen. Die Belastung für Marco und seine Familie sei hoch, dieNerven lägen blank. In ihrem Plädoyer würden die türkischen Verteidigerfür Marco kämpfen.
Auch angesichts des entlastenden Abschlussberichtseines rechtsmedizinischen Instituts in Istanbul bleibt dem Rechtsanwaltschleierhaft, warum der türkische Staatsanwalt Marco für schuldig hält.„Das überrascht sehr“, sagte Schmidt.
Marco spricht von einvernehmlichen Zärtlichkeiten nach einemDiscobesuch. Zudem habe das Mädchen ihm gesagt, es sei 15 Jahre alt. Erwar am 12. April 2007 in einem Urlaubshotel an der türkischen Rivierafestgenommen worden. Marco saß 247 Tage in türkischerUntersuchungshaft.
Inzwischen absolviert er eine Ausbildung in seinerHeimat und muss zu den Prozessterminen nicht mehr in die Türkeireisen. Anfang Mai stellte die Staatsanwaltschaft Lüneburg ihrErmittlungsverfahren gegen Marco ein, weil sich der Verdacht nichtbestätigt habe.