Veranstalter von Extrem-Berglauf kommt vor Gericht
Garmisch-Partenkirchen/München. Nach dem tödlichen Extrem-Berglauf auf die Zugspitze im vergangenen Jahr muss sich derVeranstalter vor Gericht verantworten. Der Direktor des AmtsgerichtsGarmisch-Partenkirchen, Christian Pritzl, sagte am Dienstag, er rechnemit einem Prozess im November oder Dezember.
Der Veranstalter habeEinspruch gegen einen Strafbefehl über 13 500 Euro eingelegt, so dassnun eine Hauptverhandlung zwingend stattfinden müsse, sagte Pritzl.„Bisher hatten wir einen Strafbefehl, ein Urteil ist das natürlichnicht“, erläuterte der Jurist. Der Einspruch gegen den Strafbefehl seiam vergangenen Montag eingegangen. Auch Rüdiger Hödl von derStaatsanwaltschaft München II betonte, dass bisher kein Urteil in derSache ergangen sei.
Bei dem Lauf vor fast genau einem Jahr waren bei schlechtem Wetter undSchneefall zwei Läufer gestorben, mehrere andere wurden unterkühlt inKrankenhäuser gebracht. Trotz des Unglücks soll an diesem Sonntag derneunte Lauf auf die Zugspitze starten.
In dem Strafbefehl des Amtsgerichts vom 6. Juli diesen Jahres, derexakt dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprach, waren demVeranstalter wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und wegenfahrlässiger Körperverletzung in neun Fällen 90 Tagessätze in Höhe vonje 150 Euro auferlegt worden, insgesamt somit 13 500 Euro. Er wäredamit nicht vorbestraft gewesen.
Trotz schlechter Wettervorhersage waren am 13. Juli 2008 viele der rund600 Läufer nur leicht bekleidet in kurzen Hosen und mit T-Shirt zu demLauf über fast 2000 Höhenmeter auf den 2962 Meter hohen Berg gestartet.Ein 41-Jähriger aus Witten in Nordrhein-Westfalen und ein 45 Jahrealter Sportler aus Ellwangen in Baden-Württemberg brachen im Schneerund 150 bis 250 Höhenmeter unter dem Gipfel zusammen.
Sie starbentrotz der Wiederbelebungsversuche. Die ermittelnde StaatsanwaltschaftMünchen II hatte damals bereits unter Berufung auf die Wetterdiensteargumentiert, es habe sich nicht um einen unvorhersehbaren Wettersturzgehandelt.