Mutter von verdurstetem Jungen darf Spanien nicht verlassen

Córdoba/Hagen. Die Mutter eines in Spanien verdursteten deutschen Jungen darf das Land vorerst nicht verlassen. Ein Ermittlungsrichter in der südspanischen Ortschaft Peñarroya- Pueblonuevo teilte der aus Herdecke bei Dortmund stammenden Frau am Dienstag offiziell mit, dass sie unter dem Verdacht der fahrlässigen Tötung stehe.



Inzwischen leitete auch die Staatsanwaltschaft in Hagen Ermittlungen ein. Der Ehemann der Deutschen hatte gegen seine getrennt von ihm lebende Frau Strafanzeige erstattet.

Der spanische Richter ordnete an, dass die 40-Jährige die Provinz Córdoba in den kommenden Tagen nicht verlassen darf. Erst nach einer Vernehmung der Frau will der Jurist entscheiden, ob die Deutsche bis zum Beginn des zu erwartenden Prozesses in ihre Heimat zurückkehren darf.

Die Mutter hatte im Juli mit ihrem fünfjährigen Sohn in der Gegend von Córdoba eine Wanderung unternommen und sich dabei möglicherweise verlaufen.

Sie wurde desorientiert, mit Schürfwunden übersät und halb verdurstet an einer Tankstelle in der andalusischen Ortschaft Espiel entdeckt. Sie habe sich verirrt und könne ihren Sohn nicht finden, sagte sie. An mehr konnte sie sich nicht erinnern.

Die Leiche des Jungen wurde nach dreitägiger Suche in einer unwegsamen Berggegend gefunden - neben zwei Rucksäcken und mehreren leeren Wasserflaschen. Die Mutter wurde vorübergehend festgenommen, später aber gegen Auflagen wieder freigelassen. Der genaue Hergang des Dramas blieb bis heute unklar.

Am Dienstag wurde die Frau zunächst aus der Universitätsklinik "Reina Sofía" in Córdoba offiziell entlassen. Nach ihrer Vorführung vor dem Ermittlungsrichter kehrte sie nach Angaben aus Justizkreisen jedoch in das Spital zurück, um sich bis zu ihrer Vernehmung dort weiter zu erholen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Hagen machte der Ehemann die Frau für den Tod des Jungen verantwortlich. Die Behörde hatte noch kurzfristig in Spanien erreichen können, dass die Leiche des Fünfjährigen nicht eingeäschert wurde, wie es die Mutter vorgehabt habe.

Die Hagener Staatsanwaltschaft forderte nun die bisherigen Ermittlungsakten aus Spanien an. Möglicherweise muss neben der Obduktion noch ein toxikologisches Gutachten erstellt werden.