Berliner Strafvollzug Nach Flucht: Von neun Gefangenen sind sieben wieder zurück

Berlin (dpa) - Nach der Flucht von neun Gefangenen aus dem Berliner Strafvollzug sind jetzt sieben wieder zurück. In der Nacht zum Samstag wurde der vierte Strafgefangene festgenommen, der am 28. Dezember aus dem Gefängnis Plötzensee ausgebrochen war, wie die Justizverwaltung mitteilte.

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Die drei anderen hatten sich bereits selbst gestellt. Nach rund einer Woche ist damit das gesamte Quartett des spektakulären Ausbruchs aus dem geschlossenen Vollzug wieder hinter Schloss und Riegel.

Zudem waren zwischen den Jahren noch fünf Männer aus dem offenen Bereich des Gefängnisses geflüchtet. Von ihnen sind drei wieder da. Zwei sind laut Justizverwaltung noch nicht wieder aufgetaucht.

Diese Männer waren zu Geldstrafen verurteilt worden. Weil sie diese nicht zahlten, müssen sie Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen. Die Sicherheitsstandards in diesem Teil des Gefängnisses sind längst nicht so hoch wie für Täter, die Haftstrafen im geschlossenen Vollzug absitzen.

Die Fluchten hatten Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) in Bedrängnis gebracht. Rücktrittsforderungen der Opposition wies er aber zurück. Der Grünen-Politiker zeigte sich am Samstag erleichtert, dass die vier Strafgefangenen wieder zurück sind. „Die näheren Umstände der Flucht werden weiterhin aufgeklärt. Hierauf haben die Berlinerinnen und Berliner einen Anspruch.“ Behrendt betonte: „Flucht lohnt sich nicht.“ In der kommenden Woche muss der Senator im Parlament Rede und Antwort stehen.

Der jetzt Festgenommene war nach Angaben der Justizverwaltung wegen Wohnungseinbruchs und Diebstahls verurteilt worden. Seine Haft sollte im März enden. Eine Flucht an sich ist nicht strafbar - laut Justiz wird der Drang nach Freiheit nicht bestraft. Wenn aber neue Straftaten hinzukommen, treffe das nicht mehr zu. Nach Informationen der „B.Z.“ soll der Festgenommene beim Taschendiebstahl erwischt worden sein.

Inzwischen untersucht eine Expertenkommission mögliche Sicherheitslücken in der Haftanstalt. Die unabhängige Ermittlungsgruppe soll bis 15. März einen Bericht mit Verbesserungsvorschlägen vorlegen. Das Gremium unter Leitung des Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten, Hans-Michael Borgas, tagte am Freitag zum ersten Mal. Außerdem soll ein Dresdner Sicherheitsbüro eine „Schwachstellenanalyse“ in Plötzensee erstellen und dabei vor allem die technischen Sicherheitssysteme unter die Lupe nehmen.

Das Quartett hatte sich am 28. Dezember mittels Trennschleifer und Hammer den Weg nach draußen gebahnt. Sie flohen aus dem geöffneten Lüftungsschacht im Nebenraum der Kfz-Werkstatt, der eigentlich verschlossen sein sollte.

Der Justizsenator hatte betont, dass die Sicherheitsvorkehrungen und das Personal in Plötzensee nach den Vorfällen verstärkt worden seien. Nach seinen Angaben gab es im geschlossenen Teil der Strafanstalt „Schwachstellen in der Alarmzentrale“. Demnach wurde dort kein Alarm ausgelöst.

Im Berliner Strafvollzug fehlen laut Behrendt 200 Bedienstete. Derzeit werde wieder Personal ausgebildet, die Lücken könnten aber erst Ende 2019 geschlossen werden.