Nachbar muss für toten Frosch 1500 Euro zahlen
Krefeld (dpa) - Im Streit über den nächtlichen Todesschuss auf Frosch „Knötti“ muss ein Mann aus Krefeld 1500 Euro Strafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes zahlen. Der Arbeitslose bestritt den „Meuchelmord“ am Grünfrosch am Donnerstag vor dem Krefelder Amtsgericht, räumte aber den Waffenbesitz ein.
Darauf zog das Gericht die beiden Gewehre ein, die bei dem Mann nach der Froschattacke gefunden wurden, und verhängte die Geldstrafe.
Mit Hinweis auf den unerlaubten Waffenbesitz als schwerwiegenderem Vergehen ersparte Richter Christian Tenhofen der Justiz aber eine aufwendige Beweisaufnahme zum Schicksal „Knöttis“. Der Nachbar war angeklagt worden, weil er aus Wut über das Gequake der Frösche mit einem Luftgewehr in Wildwest-Manier für seine Nachtruhe am Teich gesorgt haben soll.
Froschbesitzer Andreas van Straelen zeigte sich „ein bisschen enttäuscht“, aber auch „froh, dass die Sache publik geworden“ sei. „Mein Ziel war zu zeigen, dass es nicht geht, artgeschützte Tiere zu beschießen.“ Ein zweiter Frosch habe die nächtliche Meuchelattacke nur verstümmelt überlebt: Ihm sei ein Hinterbein weggeschossen worden. „Den habe ich wieder aufgepäppelt“, sagte der 45-Jährige. Außerdem habe er ihn „Ahab“ getauft - wie den einbeinigen Kapitän aus „Moby Dick“.
Monatelang hatte von Straelen „Knöttis“ Kadaver mit dem Einschussloch in seiner Tiefkühltruhe als Beweismittel tiefgefroren. Vor ein paar Tagen habe er ihn aber beerdigt, „an seinem Lieblingsplatz am Teich“. Das Tragische an der Geschichte sei, dass es ausgerechnet „Knötti“ getroffen habe: „Der konnte gar nicht quaken, vermutlich ein Gen-Defekt“.