Waffengebrauch NRW-Polizisten haben 2014 im Einsatz gegen Menschen 22 Mal geschossen
Düsseldorf/Gronau (dpa). 22 Mal haben Polizisten in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr im Einsatz gegen Menschen von ihrer Waffe Gebrauch gemacht. 12 Mal schossen die Beamten direkt auf Menschen, zwei Personen starben dabei.
Auch in diesem Jahr gab es mehrere Polizeieinsätze, bei denen die Beamten tödliche Schüsse abgaben.
Polizisten dürfen nach Angaben des Innenministeriums von ihrer Schusswaffe Gebrauch machen, wenn sie sich verteidigen müssen, also aus Notwehr handeln, oder aus Nothilfe für andere. In jedem Fall überprüft die Staatsanwaltschaft, ob die Einsatzkräfte in der konkreten Situation überhaupt zur Waffe greifen durften. Im vergangenen Jahr war der Schusswaffengebrauch nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft aber in allen 22 Fällen zulässig.
Im Januar 2015 hat ein Polizist in Gelsenkirchen einen bewaffneten Mann erschossen, der ihn bedrohte. Im August kam es zu tödlichen Schüssen auf dem Polizeirevier in Oberhausen. Ein 39-Jähriger, der mit einem Messer bewaffnet war, habe zunächst einen anderen Mann verletzt und danach die Polizisten attackiert - daraufhin schoss ein Beamter.