Michael Nesselhauf, der Anwalt von Hoeneß, bestätigte am Dienstag einen Bericht der „Bild“-Zeitung (Dienstag), wonach der Antrag auf vorzeitige Entlassung nach Verbüßung der halben Haftstrafe bei den zuständigen Justizbehörden eingegangen sei. „Ja, das trifft zu“, sagte Nesselhauf der Deutschen Presse-Agentur. Eine Aussetzung der Haftstrafe auf Bewährung ist laut den gesetzlichen Bestimmungen nach der Hälfte der verbüßten Haftstrafe möglich.
Hoeneß ist bereits seit Anfang des Jahres Freigänger und muss nur noch zum Schlafen hinter Gitter. Tagsüber arbeitet der 63-Jährige in der Jugendabteilung des deutschen Fußball-Rekordmeisters, dessen Präsident er bis zu seiner Verurteilung war. Hoeneß war am 13. März 2014 wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Am 2. Juni 2014 trat er im Gefängnis von Landsberg am Lech seine Haft an.