Pflegende Angehörige sind unfallversichert
Berlin (dpa/tmn) - Pflegende Angehörige sind bei Unfällen während der Betreuung versichert. Versicherungsbeiträge brauchen sie dafür nicht bezahlen, erklärt Stefan Boltz von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin.
Die Kosten für die Versicherung eines pflegenden Angehörigen trage jeweils die Gemeinde. Diese beitragsfreie Unfallversicherung trete allerdings nur ein, wenn die Betreuung nicht entlohnt wird und in der häuslichen Umgebung des Bedürftigen stattfindet. Versichert seien Arbeits- und Wegeunfälle, die während oder wegen der Hilfeleistungen passieren. Gleiches gilt für Berufskrankheiten wie Infektionen oder Hautkrankheiten. Zu den Hilfeleistungen zählen die Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung, den alltäglichen Bewegungsabläufen oder im Haushalt, erklärt Boltz.
Wenn es zu einem Unfall kommt, übernehme die Gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Behandlung, die berufliche und soziale Rehabilitation sowie Geldleistungen, zum Beispiel Verletztengeld oder Hinterbliebenenrente. Der Verletzte sollte dem behandelnden Arzt aber sofort sagen, dass ihm der Unfall während der Pflege eines Angehörigen zugestoßen ist, rät Boltz. Außerdem müsse er alles innerhalb von drei Tagen dem Versicherungsträger der Gemeinde melden.