Polit-Posse um die Zentrumspartei vor Gericht
Bis Dienstag gab es gleich zwei Bundesvorsitzende. Gerhard Woitzik setzte sich durch.
Düsseldorf. Bis zum Ende der Weimarer Republik war die katholische Zentrumspartei ein politisches Schwergewicht. Inzwischen ist sie mit 600 Mitgliedern praktisch bedeutungslos geworden. Der letzte Parteitag endete gar mit einer Posse. Denn mit Gerhard Woitzik (84) aus Dormagen und Ewald Jaksch (64) aus Reutlingen wurden am gleichen Tag gleich zwei Bundesvorsitzende gewählt. Dienstag musste das Düsseldorfer Landgericht darüber entscheiden, wer denn nun tatsächlich die Partei führt.
Zerstritten war die Partei schon seit 2005. Im vergangenen Jahr wollte man auf Schmusekurs gehen, und die beiden Flügel sollten beim Parteitag am 19. Februar im Holiday Inn Fulda wieder zusammengeführt werden. Doch das ging gründlich schief. Die 58 anwesenden Mitglieder entzweiten sich im Streit darüber, wer tatsächlich stimmberechtigt sei und seinen Beitrag ordentlich bezahlt habe.
Um Punkt 11.47 Uhr brach Ewald Jaksch die Versammlung ab, es kam zu Tumulten. Mit zwölf Getreuen zog er anschließend in das benachbarte Hotel Jägerhof um, wo der 64-Jährige sich zum Bundesvorsitzenden wählen ließ. Im Holiday Inn wiederum entschlossen sich die verbliebenen Zentrums-Anhänger, die Versammlung fortzusetzen und wählten den Dormagener Gerhard Woitzik an die Spitze. Jaksch verklagte mit seinem Landesverband Baden-Württemberg die Bundespartei, um klären zu lassen, wer denn nun der echte und wahre Bundesvorsitzende ist.
Das ist ganz klar Gerhard Woitzik, machten die Zivilrichter am Dienstag klar. Denn zu einem Parteitag muss ordnungsgemäß eingeladen werden. Und das galt nur für die Versammlung im Holiday Inn. Und da die Mehrheit der Mitglieder dort blieb, hatten sie auch das Recht, die Versammlung fortzusetzen.
Grundsätzlich wollen die beiden Parteiflügel nun wieder aufeinander zugehen. Doch die Einigkeit endete bereits wieder, als es um die Kosten für das Gerichtsverfahren ging. Darüber muss die Zivilkammer jetzt noch entscheiden. Das Urteil wird am 28. Februar gesprochen.