Abgetaucht Polizei will totgeglaubte Frau mit Familie zusammenbringen
Ein Braunschweiger Kripo-Ermittler berichtet über seine Begegnung mit einer 31 Jahre lang untergetauchten Frau. Er will die heute 55-Jährige weiter begleiten. Will die Frau nach all den Jahren vielleicht doch wieder Kontakt zu ihrer Familie?
Braunschweig (dpa). Die Polizei will die totgeglaubte Frau, die Jahrzehnte unter falschem Namen lebte, wieder mit ihrer Familie zusammenführen. Die heute 55-Jährige wünsche derzeit keinen Kontakt, die Familie hingegen schon, sagte Kriminalhauptkommissar Dirk Bosse der „Braunschweiger Zeitung“ (Montag). Der Mordermittler hatte schon 1984 mit dem Fall der vermissten Braunschweiger Informatik-Studentin zu tun und befragte die 31 Jahre lang verschwundene Frau jetzt nach ihrem Wiederauftauchen in Düsseldorf.
Im persönlichen Gespräch habe die 55-Jährige einen distanzierten Eindruck gemacht, sagte der Kripomann. „Sie braucht vermutlich eine Weile, um alles zu verarbeiten. Immerhin ist ihr ganzes Lebenskonstrukt zusammengebrochen.“
In Düsseldorf hatte die Frau nach einem Einbruch in ihre Wohnung den Beamten ihren längst abgelaufenen Personalausweis gezeigt und damit ihre wahre Identität preisgegeben. Warum Petra P. vor 31 Jahren untertauchte, ist unklar. Die Polizei gibt zu ihrem Schutz keine Details bekannt.
Nach ihrem Wiederauftauchen geht es den Beamten darum, die Frau weiter zu begleiten. So sei der 55-Jährigen zum Beispiel psychologische Hilfe angeboten worden, sagte der Braunschweiger Polizeisprecher Joachim Grande der dpa. Zu einer Kontaktaufnahme mit ihrer Mutter und ihrem Bruder könne sie aber nicht gezwungen werden.
Weil die Ermittler von einem Verbrechen ausgingen, wurde Petra P. 1989 für tot erklärt. Jetzt soll ein DNA-Test eindeutig belegen, dass die am 11. September in Düsseldorf entdeckte Frau tatsächlich Petra P. ist. Die beiden Mordermittler, die sie mehrere Stunden lang befragten, haben daran keinen Zweifel. Dem Polizeisprecher zufolge ist der nächste Schritt ein Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig beim Amtsgericht, um die Frau wieder für lebend erklären zu lassen.