Prozess: Skinheads schlugen auf Bahnsteig zu
Opfer erlitt Schädelbasisbruch. Angeklagte für Gewalt bekannt.
Wuppertal. Weil sie einen jungen Mann in einem Wuppertaler Bahnhof hinterrücks umgestoßen und mit dem Kopf auf den Betonboden geschlagen haben sollen, müssen sich seit Mittwoch zwei Männer vor dem Wuppertaler Landgericht verantworten.
Ihnen wird gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft waren die Angeklagten am 2. November 2008 gegen 3.10 Uhr in der S-Bahn 8 aus Vohwinkel in Richtung Oberbarmen unterwegs.
Die beiden einschlägig vorbestraften Männer, die laut Staatsanwaltschaft der rechten Szene zugerechnet werden, kamen von einer Party und waren auf dem Heimweg.
Bereits in der S-Bahn sollen sie mit einer Gruppe junger Leute aneinandergeraten sein, weil sie laut Anklage rechtsradikale Lieder gesungen haben. Unter anderem soll dabei das Zitat gefallen sein "Deutschland wird geführt von rechter Hand", woraufhin das spätere Opfer, ein damals 20-Jähriger, entgegnet haben soll: "Ganz bestimmt nicht".
Zum Prozessauftakt bestritt der lange als Haupttäter geltende 34-jährige ehemalige Wülfrather die Vorwürfe. Er habe mit dem Vorfall nichts zu tun und sei verhaftet worden "für nichts und wieder nichts". Der zweite Angeklagte, ein gebürtiger Dinslakener (27), räumte die Vorwürfe teilweise ein. Er habe sich von der Gruppe provoziert gefühlt, die er der linken Szene zugeordnet habe.
Angeblich habe der damals 20-Jährige nach ihm gespuckt, woraufhin er diesen auf dem Bahnsteig im Nacken gefasst und aus der Tür geschubst haben will. "Wie eine Ohrfeige", so verglich der Angeklagte diese Tat am Mittwoch. Von den schweren Verletzungen des Mannes will er nichts mitbekommen haben, obwohl er eine große Blutlache auf dem Boden bemerkt hatte. Trotzdem stiegen die Angeklagten wieder in den Zug und wurden im Hauptbahnhof schließlich von der Polizei festgenommen.
Das Opfer - der 20-Jährige tritt als Nebenkläger im Prozess auf - musste nach diesem Vorfall fünf Stunden lang operiert werden, erlitt unter anderem eine Schädelbasisfraktur und trägt seitdem Metallplatten im Kopf.
Beide Angeklagten sind bereits wegen erheblicher Gewalttaten vorbestraft. Der 27-Jährige wurde vor zehn Jahren zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt, weil er mit zwei weiteren Skinheads in Duisburg einen 58-Jährigen totgetreten hatte.
Der 34-Jährige wurde im Jahr 2001 zu sieben Jahre Haft verurteilt, nachdem er seinen damals 15 Wochen alten Sohn schwer misshandelt hatte. Der Säugling trug schwere geistige und motorische Behinderungen davon und lebt heute in einer Pflegefamilie. Der Prozess wird fortgesetzt, ein Urteil wird Ende Januar erwartet.