Prozess um "Sex am Arbeitsplatz" endet mit ordentlicher Kündigung
Solingen. Rechtfertigt Sex am Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung? Diese Frage brauchte Thomas Maercks, Direktor des Arbeitsgerichts in Solingen, gestern nicht abschließend zu urteilen.
Aufgrund der dünnen Faktenlage riet er "dringendst" zu einem Vergleich. Der Kläger Anton F. hatte sich vor Gericht gegen die fristlose Kündigung gewehrt, die der Chef eines ambulanten Pflegedienstes, gegen ihn ausgesprochen hatte.
Neben dieser Verfehlung mit einer Kollegin im Aufenthaltsraum - die er bestreitet - sollte er einen Unfall mit einem Dienstfahrzeug vertuscht haben. Eine Zeugin, die noch vor der Polizei ausgesagt hatte, dass ihr F. den Unfall gebeichtet habe, widerrief ihre Aussage: Ihr Chef habe ihr die Geschichte in den Mund gelegt. So stand zum Schluss Aussage gegen Aussage.
Die beiden Parteien einigten sich schließlich auf eine ordentliche Kündigung. Diese sei für ihn auch bei "Sex am Arbeitsplatz" natürlich gegeben, so der Arbeitsgerichtsdirektor. Ein Strafverfahren wegen des Unfalls mit dem Dienstfahrzeug stehe noch aus. Der Arbeitsgerichtsprozess wurde gestern beendet.