Spontan-Urlaub rechtfertigt fristlose Kündigung

Düsseldorf (dpa/lnw) - Spontaner Urlaub ohne Genehmigung des Arbeitgebers rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Darauf hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf am Dienstag hingewiesen. Anlass war der Fall einer jungen Controllerin, die zum bestandenen Studium von ihrem Vater einen Kurzurlaub geschenkt bekommen hatte.

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Das kostete sie letztlich ihren Arbeitsplatz (Az.: 8 Sa 87/18).

Der Vater hatte ihr unmittelbar im Anschluss an ihre letzte Prüfung im berufsbegleitenden Studium eine Woche Mallorca-Urlaub spendiert. Daraufhin hatte die Frau ihren Arbeitgeber per Email zwei Stunden nach ihrem eigentlichen Dienstbeginn über ihren „Spontan-Urlaub“ informiert. Zugleich hatte sie sich für die Überrumpelung entschuldigt. Sie sei von ihrem Vater überrascht worden.

Der Vorgesetzte hatte die nachträgliche Genehmigung des Urlaubs aber abgelehnt. Ihre Anwesenheit sei dringend erforderlich. Einen Tag später hatte die Urlauberin geantwortet, sie sei bereits seit dem Wochenende auf Mallorca und könne nicht ins Büro kommen. Daraufhin war ihr gekündigt worden.

Vergeblich wehrte sich die Frau vor Gericht gegen die Kündigung. Sie habe die falschen Prioritäten gesetzt und ihre vertragliche Pflicht zur Arbeit beharrlich verletzt, so das Gericht. Die Parteien einigten sich am Dienstag auf eine fristgerechte Kündigung und eine kleine Abfindung.