Prozess um Rausschmiss nach „Spontan-Urlaub“ auf Mallorca

Mitarbeiterin schickte E-Mail an den Arbeitgeber erst, als sie schon im Büro sein sollte. Der Vater hatte ihr die Ferien zum Abschluss des Studiums geschenkt.

Spontan startete die junge Frau zum Kurzurlaub auf Mallorca. Ihr Arbeitgeber war nicht amüsiert. Foto:dpa

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Düsseldorf. Viele Firmen schätzen es, wenn ihre Mitarbeiter sich weiterbilden. Auch ein Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen hatte nichts dagegen, dass eine junge Controllerin ein berufsbegleitendes Betriebswirtschaftsstudium absolvierte. Als die Frau erfolgreich ihren Master in der Tasche hatte, war die Freude so groß, dass sie von ihrem Vater einen Spontan-Urlaub geschenkt bekam. Während die Angestellte auf Mallorca den Sonnenschein genoss, braute sich in der Heimat ein Gewitter zusammen. Die Frau bekam von ihrem Arbeitgeber die Kündigung, weil sie sich nicht ordentlich abgemeldet hatte. Am kommenden Dienstag kämpft sie vor dem Landesarbeitsgericht um ihren Arbeitsplatz.

Nach der Prüfung im Juni vergangenen Jahres hatte die „Junior Business Excellence Managerin“ zwei Tage genehmigten Urlaub. Doch auch am Montag danach erschien sie nicht an ihrem Arbeitsplatz. Bis allerspätestens zehn Uhr hätte die Frau am Schreibtisch sitzen müssen.

Um 12.04 Uhr schickte sie eine E-Mail mit dem Betreff „Spontan-Urlaub“ an ihren Vorgesetzten. Sie teilte mit, dass sie wegen ihrer bestandenen Prüfung von ihrem Vater mit einem Aufenthalt auf Mallorca überrascht worden sei und in der Euphorie und Eile keine Möglichkeit gehabt hätte, ihre Abwesenheit an ihrem Rechner zu vermerken.

Die Entschuldigung für die „Überrumpelung“ kam bei ihrem Chef nicht gut an. Der teilte der Mitarbeiterin nachmittags mit, dass ihre Anwesenheit im Betrieb dringend erforderlich sei, weil ein Bericht für die Finanzabteilung fertiggestellt werden musste. Die Klägerin schrieb zurück, dass sie bereits seit dem Wochenende auf Mallorca sei und keine Möglichkeit habe, ins Büro zu kommen, was sie auch nicht tat.

Nach Anhörung des Betriebsrates wurde der Mitarbeiterin fristgerecht gekündigt. Dagegen wehrt sich die BWL-Managerin. Sie habe im Vorfeld mit ihrem Vorgesetzten abgeklärt, dass eine Verlängerung des Urlaubs kurzfristig möglich sei. Vor dem Arbeitsgericht war die Frau mit ihrer Klage gescheitert. Am 10. Juli muss das Landesarbeitsgericht über die Berufung entscheiden.