Prozess um tödliches Feuer durch Himmelslaterne
Siegen. Es sollte ein glühender Abschluss eines Gartenfestes werden. Nun muss sich ein 23 Jahre alter Mann aus Siegen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Brandstiftung vor Gericht verantworten.
Im Mai 2009 hatte er bei einer Feier in Siegen eine sogenannte Himmelslaterne in den Nachthimmel aufsteigen lassen. Der leuchtende Flugkörper landete unglücklicherweise in der Nähe auf einem an ein Mehrfamilienhaus angebauten Wintergarten und setzte das Dach in Brand. Durch Rauchgase starb ein zehnjähriger Junge.
Mitte Oktober wird der Fall vor dem Schöffengericht in Siegen verhandelt.Die Anklage wirft dem 23-Jährigen vor, trotz eindeutiger Sicherheitshinweise auf der Verpackung der Himmelslaterne den mit einer Kerze in Art eines Heißluft-Ballons betriebenen Flugkörper in der Nähe von Wohnhäusern gestartet zu haben. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft. Nach Einschätzung von Juristen kann der 23-Jährige aber maximal mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe rechnen, weil ihm keinerlei Absicht zu unterstellen sei.