Die Stiefschwester des Angeklagten hatte bei der Attacke Einblutungen in die Augen-Bindehäute erlitten.
Schon jetzt steht fest, dass der Mann schuldunfähig ist, weil er als psychisch krank gilt. Die Richter müssen jedoch die Frage klären, ob er unbefristet in die Psychiatrie eingewiesen werden muss. Zum Auftakt des Prozesses erklärte der Mann, dass er sich an die Tat nicht erinnern könne.