Terror Rädelsführer der Sauerlandgruppe vorzeitig aus Haft entlassen
Düsseldorf. Der als Rädelsführer der Sauerlandgruppe 2007 bekannt gewordene Fritz G. wird vorzeitig aus der Haft entlassen. Wie sein Anwalt Dirk Uden auf seiner Website mitteilte, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf das ehemalige Mitglied der Islamischen Jihad Union (IJU, Afghanistan) nach Verbüßung von mehr als zwei Dritteln seiner Freiheitsstrafe entlassen und den Strafrest unter strengen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt.
Fritz G. war im März 2010 wegen der Planung von Terroranschlägen auf Diskotheken, Flughäfen und US-Einrichtungen in Deutschland zu der Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Die Aussetzung der Reststrafe von G. erfolgte nach Angaben des Gerichtssprechers aufgrund zweier psychiatrischer Gutachten, wonach von dem Verurteilten heute keine Gefahr mehr ausgehen soll.
G. war mit zwei anderen Mitgliedern der Sauerland-Gruppe im September 2007 in einem Ferienhaus im sauerländischen Medebach-Oberschledorn festgenommen worden. Unter Anrechnung der Untersuchungshaft verbüßte er also neun Jahre und damit drei Viertel der Strafe. Nach dem deutschen Strafrecht können Verurteilte unter bestimmten Voraussetzungen auf Bewährung entlassen werden, wenn sie mindestens zwei Drittel der Haftstrafe abgesessen haben.
Gleichwohl wird Fritz G. nach Angaben seines Anwalts auf der Terrorliste der Vereinten Nationen weiterhin als Terrorist geführt. Er werde sich zukünftig nur noch um seine Familie kümmern und sein Studium beenden. Sein Interesse gelte nur noch seiner Frau und seinem Sohn.
Der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling hatte 2010 in seiner Urteilsbegründung gesagt, die Angeklagten seien zu "nahezu grenzenlosem und hemmungslosem Töten bereit" gewesen und hätten einen "zweiten 11. September" im Kopf gehabt. Sie hätten diverse Anschläge geplant und dabei Ziele in Ramstein, Kaiserslautern, Düsseldorf und Köln im Visier gehabt. Einen Anschlag von einem solchen Ausmaß hat es in Deutschland noch nie gegeben und auch nicht die Verabredung dazu." Deswegen habe das Gericht trotz der umfassenden Geständnisse der Angeklagten bei der Strafhöhe nichts "zu verschenken" gehabt. (Red/dpa)