Rechtshilfe: Italienische Mafia-Jäger in Duisburg
Die Rechte ausländischer Beamter sind genau geregelt.
Düsseldorf. Vier italienische Mafia-Ermittler unterstützen die Duisburger Polizei bei ihren Untersuchungen. Doch auch eine solche hochwillkommene Unterstützung findet nur unter eindeutigen juristischen Vorgaben statt und ist gesetzlich genau geregelt.
Grundlage ist für fast alle europäische Staaten das Schengener Abkommen. Von deutscher Seite kommen das "Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen" (IRG) und die für einzelne Nationen geregelten "Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten" (RiVAS) des Bundesjustizministeriums hinzu sowie bilaterale Abkommen.
Als Faustregel gilt: Je enger und vertrauensvoller die Länder politisch mit der Bundesrepublik zusammenarbeiten, desto einfacher kommen gegenseitige Rechtshilfeangelegenheiten zu Stande - und desto größere Befugnisse haben Ermittler im anderen Land. Stets haben jedoch die nationalen/örtlichen Strafverfolgungsbehörde die "Sachherrschaft" über das Verfahren.
Ausländische Ermittler, wie jetzt die italienischen in Duisburg, sind dann juristisch den örtlichen Staatsanwaltschaften unterstellt. Hoheitliche Handlungen wie Verhaftungen dürfen sie nicht vornehmen und Waffen - wenn überhaupt - nur zur Selbstverteidigung führen. Allerdings haben sie bei Vernehmungen vorläufig festgenommener Tatverdächtiger ein Fragerecht.