Richter verurteilen Alkoholpanscher zu langer Haft

Antalya (dpa) - Mehr als zweieinhalb Jahre nach der tödlichen Vergiftung von drei Lübecker Schülern in der Türkei hat ein Gericht in Antalya die Beschuldigten zu hohen Haftstrafen verurteilt. Jeder der beiden Hauptangeklagten, zwei Getränkelieferanten, erhielt eine Haftstrafe von insgesamt 60 Jahren.

Die beiden Brüder wurden wegen vorsätzlichen Totschlags in jeweils drei Fällen und wegen vorsätzlicher Körperverletzung in je vier Fällen schuldig gesprochen. Ein Einkaufsmanager und der Restaurantchef des Hotels, in dem die Klasse wohnte, wurden wegen fahrlässigen Totschlags und fahrlässiger Körperverletzung jeweils zu insgesamt fünf Jahren verurteilt. Die Anwälte der Verurteilten wollen in Revision gehen. Die Nebenklage, die die Opfer vertritt, überlegt diesen Schritt ebenfalls. Neun weitere Angeklagte, unter ihnen die Ehefrauen der beiden Getränkelieferanten, sprach das Gericht frei.

Bei einer Klassenfahrt im März 2009 war der Schülergruppe aus Lübeck in dem Hotel in der Stadt Kemer gepanschter, tödlicher Alkohol serviert worden. Die Schüler dachten, es wäre Wodka. Ein 21-Jähriger starb an einer Methanolvergiftung, ein 17- und ein 19-Jähriger fielen ins Koma und starben später in der Uniklinik Lübeck. Die Schüler hatten den Schnaps nach eigenen Angaben in ihrem Hotel gekauft. Vier Schüler überlebten mit leichteren Vergiftungen.

Das Hotel und die Besitzer des Getränkehandels hatten die Vorwürfe bestritten. Türkische Medien berichteten, die beiden als Haupttäter beschuldigten Brüder seien schon früher wegen Handels mit illegalem Alkohol in Konflikt mit den türkischen Gesetzen gekommen. Ihre Firma habe die für den Handel nötige Lizenz verloren. Darauf hätten sie sich im Namen ihrer Ehefrauen eine neue Genehmigung besorgt. Türkische Regierungsstellen hatten bereits vor dem Urteil schwere Strafen in Aussicht gestellt.

Das Urteil in dem Prozess hatte sich mehrfach verzögert, weil das Gericht auf einen deutschen Totenschein für den zwischenzeitlich gestorbenen Lehrer der Schüler wartete. Dieser war als Zeuge geladen worden. Zuvor hatte es eine Behördenpanne gegeben. Ein in ein anderes Gefängnis verlegter Hauptangeklagter war nicht vorgeführt worden, da eine Vorladung noch an die alte Haftanstalt ging. Ein Urteil hätten deswegen angefochten werden können.