Schweinemast: Keine weiteren Ermittlungen

Staatsanwaltschaft sieht keine Rechtsverstöße beim Familienbetrieb der NRW-Agrarministerin.

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Münster. Die Staatsanwaltschaft Münster hat ihre Ermittlungen zum Schweinemastbetrieb der Familie von NRW-Agrarministerin Christina Schulze Föcking (CDU) eingestellt. Es gebe keinen Verdacht für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz, teilten die Ermittler gestern mit. „Die Prüfung der Vorwürfe ist für uns damit abgeschlossen“, sagte Sprecher Martin Botzenhardt.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach einer Anzeige der Albert-Schweitzer-Stiftung mögliche Rechtsverstöße geprüft. Zuvor hatten Tierschützer heimlich Videoaufnahmen in dem Stall gemacht, die Schweine mit zum Teil abgebissenen Schwänzen und entzündeten Gelenken zeigen. Die Aufnahmen waren bei „Stern TV“ gezeigt worden.

Für die Verletzungen seien weder der Geschäftsführer des Betriebes — der Ehemann von Christina Schulze Föcking — noch sonstige Mitarbeiter verantwortlich, betonte die Staatsanwaltschaft. Es sei nicht ansatzweise erkennbar, dass sie die Verletzungen vorsätzlich herbeigeführt, ignoriert oder auf diese nicht rechtzeitig und nicht sachgerecht reagiert hätten. Gegen die Ministerin selbst hatte die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt, weil sie zum Zeitraum der Aufnahmen nicht für die Tierhaltung verantwortlich war.

Wegen des Fernsehbeitrags war Schulze Föcking zwei Wochen nach ihrer Ernennung zur Landwirtschaftsministerin in die Kritik geraten und hatte der neuen Regierung ihre erste Krise beschert. Einen Rücktritt wegen der sogenannten Schweine-Affäre hatte Schulze Föcking abgelehnt. lnw