Sechseinhalb Jahre Haft für Missbrauch auf Schultoilette
Berlin (dpa) - Der Vergewaltiger eines achtjährigen Mädchens muss für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Nach dem brutalen Übergriff in einer Berliner Schultoilette sprach das Landgericht den 30-Jährigen wegen besonders schwerer Vergewaltigung, schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und Körperverletzung schuldig.
Das Motiv sei mehr oder weniger im Dunkeln geblieben, sagte Richterin Iris Berger. Laut Urteil war es eine spontane Tat des betrunkenen und unter Drogen stehenden Mannes.
Der Täter hatte die Kleine Anfang März auf die Jungentoilette einer Grundschule im Berliner Stadtteil Wedding gezerrt, hinter verriegelter Kabinentür mit einem Obstmesser bedroht und sie zum Oralverkehr gezwungen. Richterin Berger sprach von einem doppelten Tabubruch. Der Mann habe sich zu seiner sexuellen Befriedigung einer Achtjährigen bemächtigt und sei zudem in den Schutzraum Schule eingedrungen. Das Mädchen habe Todesangst ausgestanden.
Der in Berlin aufgewachsene Mann ging früher selbst in diese Schule und wollte an dem Tag mit einem früheren Vertrauenslehrer sprechen. Zuvor hatte er nach eigenen Angaben Whisky und viel Wodka getrunken, Kokain und dann noch Valium genommen. Laut Urteil hielt er sich auch mit Computer-Ballerspielen die ganz Nacht wach, bevor er zur Schule aufbrach. Auf der Suche nach dem Pädagogen lief ihm das Mädchen zufällig über den Weg. Lehrer waren über den Fremden zunächst nicht stutzig geworden, weil er sich auskannte.
Die Richterin sagte zu dem 30-Jährigen ohne Beruf: „Aggressivität zieht sich wie ein roter Faden durch Ihr Leben.“ Alkohol und Drogen steigerten diese noch. Der Verurteilte habe es zu nichts in seinem Leben gebracht, habe in den Tag hineingelebt, sei unzufrieden gewesen, soziale Bindungen seien immer weniger geworden. Der Sexualstraftäter war bereits wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Der gewaltsame Missbrauch eines Kindes „erschüttert uns in den Grundfesten“, so Berger. Das Mädchen erlitt eine Bisswunde im Gesicht, Hautabschürfungen und Schwellungen. Sie habe zunächst nicht zur Schule gehen können. „Kinder werden so in ihren Seelen verletzt - sie sind der Urtyp unschuldiger Opfer.“ Die psychischen Folgen seien noch nicht absehbar.
„Ich bereue alles sehr, was ich getan habe“, betonte der 30-Jährige in seinem Schlusswort. „Ich kann es nicht erklären.“ Das umfassende und zeitige Geständnis war dem Mann angerechnet worden. Er hatte auch einen Entschuldigungsbrief geschrieben.
Immer wieder war in dem Prozess von Ratlosigkeit auf der Suche nach einem Motiv die Rede. Gutachter Christian Winterhalter schätzte den Täter als „Wut-Vergewaltiger“ ein. Der arbeitslose Berliner habe eine Lehre als Koch abgebrochen und auch seinen letzten Job als Aushilfskellner gekündigt. „Er fühlte sich zu Höherem geboren und scheiterte an der Wirklichkeit.“
Laut Urteil hatte die Drittklässlerin noch versucht, um Hilfe zu schreien. Der Mann habe ihr den Mund zugedrückt. Das Mädchen habe erst später fliehen können. Der Fall hatte Entsetzen sowie eine Debatte über Sicherheit an Schulen ausgelöst. Dem Täter waren die Ermittler über sein Handy sowie das soziale Netzwerk Facebook auf die Spur gekommen.