Selbstjustiz nach Vergewaltigung: Teenager vor Gericht
Freiburg (dpa) - Es soll ein tödlicher Racheakt gewesen sein: Nun stehen die beiden Hauptangeklagten, Vater (48) und Sohn (18), wegen gemeinschaftlichen Mordes vor dem Freiburger Landgericht.
Der damals 17 Jahre alte Schüler soll den mutmaßlichen Vergewaltiger seiner Schwester in einen Hinterhalt gelockt und mit 23 Messerstichen getötet haben, sagte Oberstaatsanwalt Eckart Berger beim Prozessauftakt am Mittwoch. Das 27 Jahre alte Opfer starb noch am Tatort. Das Verbrechen geschah im Sommer vergangenen Jahres auf einem Pendlerparkplatz bei Neuenburg am Rhein südlich von Freiburg. Die Tat hatte bundesweit Aufsehen erregt und machte als sogenannter Lynchmord vom Oberrhein Schlagzeilen.
Sohn und Vater hatten nach ihrer Festnahme gestanden. Einen Plan habe es jedoch nicht gegeben, sagte der Verteidiger des Jungen, Sebastian Glathe. Der Schüler habe im Affekt gehandelt. „Er war in einem Zustand verminderter Schuldfähigkeit, die Sache ist aus dem Ruder gelaufen.“ Neben den beiden Hauptangeklagten stehen zwei mutmaßliche Komplizen, 19 und 21 Jahre alt, vor Gericht. Sie sollen geholfen haben, indem sie das Treffen organisierten und das Opfer festhielten, als es attackiert wurde. Die Tat geschah sechs Tage, nachdem die junge Frau vergewaltigt worden war.
Die Angeklagten hätten Rache und Vergeltung üben wollen, sagte Berger. Es sei ihnen auch darum gegangen, „die vermeintlich verletzte Familienehre wieder herzustellen.“ Gleich nach der Vergewaltigung sei es zu dem Entschluss gekommen, den Verdächtigen zu töten.
Das Opfer starb den Angaben zufolge nach Stichen in Körper, Gesicht und Hals. Zugestochen haben soll der damals 17-Jährige. Er soll den wehrlosen Mann zudem mit einem Schlagstock und einem Elektroschockgerät sowie mit Tritten und Schlägen attackiert haben.
Die Polizei hatte gegen das spätere Mordopfer - den mutmaßlichen Vergewaltiger - ermittelt. Doch dieser tauchte unter, die Polizei konnte ihn nicht finden. Über soziale Netzwerke machte sich die Familie des Vergewaltigungsopfers auf die Suche - und wurde schneller fündig als die Polizei.
Nach der Verlesung der Anklage wurde der Prozess unterbrochen. Der Grund: Staatsanwaltschaft, Gericht und Rechtsanwälte hatten den Schlussbericht der Polizei erst am Tag vor dem Prozessauftakt erhalten und konnten sich daher den Angaben zufolge nicht ausreichend vorbereiten. Weiter verhandelt werden soll nun am 20. April.
Bislang sind 18 Verhandlungstage angesetzt, sagte ein Sprecher des Gerichts. Gehört werden sollen 38 Zeugen und vier Sachverständige. Mit einem Urteil wird Mitte Juli gerechnet. Die Familie des Getöteten tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf (Az.: 6 KLs 100 Js 18248/14).