Der junge Mann hatte in erster Instanz zwei Wochen Dauerarrest bekommen. Seine Partnerin erhielt einen Wochenendarrest, zudem wurden ihr vom Augsburger Amtsgericht 32 Stunden Hilfsdienste auferlegt. Das Urteil ist nach dem Berufungsprozess jetzt rechtskräftig.
Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die an Weihnachten 2014 in der „Erlebnisgrotte“ der Therme im Augsburger Vorort Neusäß ausgeführten sexuellen Handlungen ein öffentliches Ärgernis begründeten.
Im Juni waren die jungen Leute deshalb schon in erster Instanz vom Augsburger Amtsgericht zu Jugendarrest verurteilt worden. Der junge Mann hatte bestritten, dass es zum Sex gekommen sei. Er sagte, ihm sei lediglich die Badehose heruntergerutscht. Der Amtsrichter glaubte diese Aussage jedoch nicht.