Die Silvesternacht von Köln Silvester: SPD und Grüne sehen Zweifel ausgeräumt
CDU und FDP bezweifeln Versicherung der Ministerpräsidentin zur Silvesternacht.
Düsseldorf. „Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass es in der Zeit vom 31.12.2015 bis zum 4.1.2016, 13.41 Uhr, zwischen mir und dem Chef der Staatskanzlei Franz-Josef Lersch-Mense, dem Regierungssprecher Thomas Breustedt, der Amtschefin Anja Surmann, dem Minister für Inneres und Kommunales Ralf Jäger sowie dem Staatssekretär für Inneres und Kommunales Bernhard Nebe keine persönlichen, telefonischen oder sonstigen Kontakte gegeben hat.“ Nachdem Ministerpräsidentin Hannelore Kraft Ende Mai diese Eidesstattliche Erklärung im Internet veröffentlicht hatte, fügte sie kurz darauf vor Journalisten erklärend hinzu: „ . . . wenn man schon den Worten der Ministerpräsidentin nicht glauben möchte.“
Doch eben diesen Glauben hat die Opposition nicht. Und wollte sich ihren Unglauben auch Mittwoch nicht durch Annahme des Angebots erschüttern lassen, die Belege über die Telefonverbindungsdaten in eben jenem Zeitraum einzusehen. Die Obleute von CDU und FDP im Untersuchungsausschuss „Silvesternacht 2015“ erschienen nicht zum angebotenen Termin um neun Uhr in der Düsseldorfer Staatskanzlei.
Ihre Kollegen von SPD, Grünen und Piraten ließen sich etwa eine Stunde lang die Akten zeigen. „Sehr sorgfältig und übersichtlich aufbereitet“ sei das gewesen, sagte Simone Brand, Sprecherin der Piraten im Ausschuss, gegenüber unserer Zeitung. Die Unterlagen mit den Telefonverbindungsdaten hätten vollumfänglich inhaltlich übereingestimmt mit dem, was die Zeugenaussagen im Ausschuss ergeben hatten. Mit anderen Worten: Sie entsprachen dem, was die Regierungschefin, ihr Innenminister und deren Umfeld immer ausgesagt hatten. Dass sie nämlich erst ab dem 4. Januar schrittweise Kenntnis von der Dimension der Vorfälle erlangt hätten und zuvor auch keinen Kontakt miteinander hatten, bei dem sie das Geschehen hätten besprechen können.
Eine solche Erkenntnis hätten zwar Mittwoch auch die Obleute von CDU und FDP im Ausschuss erlangen können. Doch sie beschreiten lieber den Klageweg zum Verfassungsgerichtshof in Münster. Einen Termin für die Verhandlung, so die CDU, gebe es noch nicht.
Ob die Sache Aussicht auf Erfolg hat, erscheint fraglich. Zwar müssen nach Artikel 41 der Landesverfassung Behörden einem Untersuchungsausschuss auf Verlangen Akten vorlegen. Doch in der Vorschrift heißt es auch: „Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis bleiben unberührt.“ Dass die Landesregierung über die freiwillig gewährte Einsicht in die Unterlagen hinaus zur weiteren Offenlegung verpflichtet werden kann, ist daher fraglich.
Marc Lürbke (FDP) hingegen gibt sich zuversichtlich, dass das Gericht dem Parlament zu seinem Recht auf Information verhelfen wird. „Das Gericht prüft die Klage derzeit. Der weitere Gang des Verfahrens bleibt abzuwarten. Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst im Fall der NSA-Selektorenlisten deutliche Aussagen zu den Rechten eines Untersuchungsausschusses getroffen.“