Sorgfaltspflicht

Verschwörungstheoretiker lieben Gerüchte — umso mehr, je abstruser die darin verbreiteten Theorien sind. Damit kann jeder umgehen, wie er mag. Kritisch wird es aber, wenn solche Spekulationen im Zusammenhang mit einem Mordfall auftauchen, der von einem Gericht untersucht wird.

Noch kritischer ist es, wenn dadurch Minderjährige belastet werden. Dennoch gehört es zur Sorgfaltspflicht der Richter, solchen Gerüchten nachzugehen. Genau dies hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Krefeld gestern getan — korrekt und nüchtern, aber vor allem mit dem nötigen Fingerspitzengefühl für den Schutz Minderjähriger.