Verband: „Anonymisierter“ Altstadtlauf muss nicht sein

Mit Blick auf den Datenschutz reichen die kommunizierten Bedingungen der VT aus, sagt der Verband der Leichtathleten Nordrhein.

Foto: Reimann

Kempen. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung sorgt in vielen Vereinen weiter für Unruhe. Oft wissen die Vorstandsmitglieder nicht genau, was sie tun müssen, um ordnungsgemäß mit den Daten ihrer Mitglieder umzugehen. Das zeigte jüngst auch das Beispiel der Vereinigten Turnerschaft (VT) Kempen, die nach dem Altstadtlauf am kommenden Sonntag nur die Startnummern, aber keine Namen im Internet und auf ausgehängten Listen veröffentlichen will (die WZ berichtete).

Nach Angaben des VT-Vorsitzenden Detlev Schürmann hilft es auch nicht, dass in den Bedingungen, denen ein Altstadtlaufteilnehmer zustimmen muss, erklärt wird, wie mit den Daten umgegangen wird. „Die Ergebnisse der Laufveranstaltung (Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer, Zeit, Platzierung) werden vom Veranstalter gespeichert und in Ergebnislisten zusammengefasst. Der Teilnehmer stimmt der Veröffentlichung dieser Daten durch den Veranstalter in allen relevanten Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisheft und Ergebnis-CD sowie Internet) zu“, heißt es auf der Homepage der Veranstaltung.

Genau das sei aber völlig ausreichend, sagte der Geschäftsführer des Leichtathletik-Verbandes Nordrhein, Hans-Joachim Scheer, am Dienstag auf Anfrage der WZ. Die VT habe damit ihrer klassischen Sorgfaltspflicht genüge getan. Auch mit der Startlizenz sei man auf der sicheren Seite. Eltern seien es dann, wenn sie entsprechend für ihre minderjährigen Kinder unterschreiben.

Als Widerspruch zur anonymisierten Ergebnisliste hatten schon am Montag einige Akteure anderer Vereine erkannt, dass die VT derzeit die Teilnehmerlisten mit mehreren personenbezogenen Daten (Name, Jahrgang, Geschlecht, Altersklasse, Verein oder Kita/Schule und Wettbewerb) seit Wochen und immer noch auf der Altstadtlauf-Homepage zu sehen sind (die WZ berichtete).

Allgemein zum Thema Datenschutz hat Hans-Joachim Scheer für alle betroffenen Vereinsvorstände einen Tipp: Der Landessportbund hat im Internet viele Tipps rund um das neue europäische Datenschutzrecht veröffentlicht. „Dies ist das Beste, was ich bisher in diesem Zusammenhang gesehen habe“, sagt Scheer.

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