Sozialgericht geht mit Land NRW hart ins Gericht
Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich mit seiner Weigerung, Rentenbeiträge für Beamtenanwärter zu nachzuzahlen, ungewöhnlich deutliche Worte der Justiz eingehandelt.
Das Land hatte es abgelehnt, einer Referendarin, die später nicht in den Schuldienst und damit nicht ins Beamtenverhältnis übernommen worden war, gesetzlich nachzuversichern.
Gegen die Aufforderung der Deutschen Rentenversicherung hatte das Land sogar geklagt - und scheiterte nun vor dem Düsseldorfer Sozialgericht.
Für die zweijährige Referendarzeit der Frau sollte das Land 6060 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung nachzahlen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Land argumentierte, die Ansprüche aus den Jahren 1976 und 1977 seien verjährt.
Dies sei angesichts der Fürsorgepflicht des Landes als Dienstherr rechtswidrig und Rechtsmissbrauch, befanden dagegen die Richter. Auch das Argument des Landes, es müsse unnötige Ausgaben vermeiden, ließen die Juristen nicht gelten:
Der Rentenanspruch sei durch das Grundgesetz geschützt und keine politisch variable Größe. Eine Berufung ließ das Sozialgericht nicht zu (Az.: S 52 R 127/09).