Die Einstellung des Verfahrens bedeute keinen Freispruch,betonte die Vorsitzende Richterin.
Der Vormund habe sich derfahrlässigen Tötung hinreichend verdächtig gemacht. Das Gerichtstellte aber fest, dass es eine "gravierende Arbeitsüberlastung"gegeben habe, weil er zu viele Kinder betreuen musste.
Im Oktober2006 hatten Polizisten den Zweijährigen tot in einem Kühlschrank desZiehvaters gefunden. Er war 2008 zu einer Haftstrafe verurteiltworden und wurde in eine Entziehungsanstalt eingewiesen.