Strafe mit Schonfrist für Promi-Hacker

18-Jähriger soll seine Computersucht behandeln lassen — sonst 18 Monate Haft.

Duisburg. Für den Diebstahl unveröffentlichter Songs weltbekannter Popstars sind zwei junge Computer-Hacker zu Haftstrafen von 18 Monaten verurteilt worden. In einem Fall setzte das Duisburger Amtsgericht die Strafe allerdings gleich zur Bewährung aus: Dem 23-Jährigen aus Wesel nahmen die Richter ab, dass er der Hackerszene inzwischen den Rücken gekehrt hat.

Die Strafe für den 18-jährigen Mitangeklagten wurde ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt — unter der Auflage, dass er innerhalb von sechs Monaten eine Behandlung antritt, um seine Hackersucht zu kurieren. Andernfalls muss der Duisburger die Strafe absitzen.

Die beiden Verurteilten hatten zwischen 2009 und 2011 zahlreiche Computer der Musikindustrie angegriffen und bislang unveröffentlichte Songs weltbekannter Künstler heruntergeladen. Damit hatten sie einen Gewinn von rund 15.000 Euro erzielt. Der Jüngere wird von den Ermittlern verdächtigt, nach Erhebung der Anklage bereits zwei Mal rückfällig geworden zu sein.

Das Gericht bezeichnete beide Angeklagte als computersüchtig. Bei den Hacker-Attacken auf Lady Gaga, Mariah Carey und Justin Timberlake sei es ihnen um Anerkennung gegangen. „Für sie war der Ruhm wichtig“, sagte der Richter bei der Urteilsbegründung.