Bewährungschance für Hacker von Popsongs
Duisburg (dpa) - Sie klauten unveröffentlichte Popsongs von Weltstars wie Lady Gaga im Internet - nun wurden die beiden Computer-Hacker dafür verurteilt.
Das Jugendschöffengericht Duisburg verhängte am Donnerstag Freiheitsstrafen gegen die beiden, ins Gefängnis müssen sie aber zunächst nicht. Das Gericht gab den beiden geständigen Männern im Alter von 18 und 23 Jahren noch eine Chance.
Der 18-Jährige aus Duisburg, der in der Hacker-Szene als „DJ Stolen“ bekannt ist, wurde zu 18 Monaten Jugendhaft ohne Bewährung verurteilt. Hinter Gitter muss er aber nur, wenn er seine Computersucht in den nächsten sechs Monaten nicht behandeln lässt. Diesen Ausweg erlaubt das Jugendstrafrecht.
Die Freiheitsstrafe für den 23 Jahre alten Komplizen aus Wesel wurde ganz normal zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht glaubte dem Mann, dass er künftig keine illegalen Geschäfte im Internet mehr macht. Der jüngere Hacker dagegen wurde nach Erkenntnissen der Ermittler bereits mehrfach rückfällig - obwohl bereits Anklage gegen ihn erhoben war.
Die Verurteilten hatten gestanden, sich mit gezielten Hacker-Angriffen zwischen 2009 und 2011 über tausend nicht veröffentlichte Songs verschafft zu haben. Die Anleitungen zur Computerspionage hätten sie ganz leicht im Internet gefunden.
Zum Motiv der beiden Hacker, die mit dem Verkauf der geklauten Songs 15 000 Euro Gewinn machten, hatte der Richter keine Zweifel: „Sie wollten hauptsächlich Ruhm ernten“, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Songs auf den ausspionierten Computern seien Zufallstreffer gewesen. Gleiches gelte auch für intime Fotos von Popsängerin Kesha.
Von ihr hatte sich der 18-Jährige sogar eine persönliche Widmung - einen sogenannten „Shout“ - aufnehmen lassen. Das wirkt in der Szene wie ein Orden. Zuvor hatte er gedroht, die Bilder zu veröffentlichen. In einem Hacker-Forum hatte der 18-Jährige geschrieben: „Ich mach dich fertig.“
Lady Gaga, Justin Timberlake und Kesha: Verteidiger Burkhard Benecken hatte im Prozess sogar beantragt, die Stars in den Zeugenstand zu rufen. Sein Verdacht: Die Songs seien so schlecht gesichert gewesen, dass die Verantwortlichen die Angriffe der Hackerals zusätzliche Werbung einfach hingenommen hätten. Das wertete das Jugendschöffengericht allerdings als „eine Behauptung ins Blaue hinein.“ Die Popstars wurden nicht geladen.