Strafverfolgung legt Berufung im Fall Pistorius ein
Johannesburg (dpa) - Die oberste südafrikanische Strafverfolgungsbehörde hat wie angekündigt Berufung gegen die Verurteilung von Oscar Pistorius zu fünf Jahren Haft eingelegt.
Dabei gehe es sowohl um das Strafmaß als auch um den Schuldspruch gegen den Paralympics-Star wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp im Februar 2013, teilte die Nationale Strafverfolgungsbehörde (NPA) mit.
Die Berufung beruhe auf rechtlichen Fragen, sagte NPA-Sprecher Nathi Mncube der südafrikanischen Nachrichtenagentur SAPA. Dies bedeutet, dass die Justizbehörde der Ansicht ist, Richterin Thokozile Masipa habe bei ihrem Schuldspruch die Gesetze falsch angewandt. Details zu der Berufung wollte Mncube wegen des Verfahrens nicht nennen.
Masipa muss nun entscheiden, ob ein anderer Richter aufgrund der vorliegenden Beweise zu einem anderslautenden Urteil gekommen sein könnte. Erst dann würde mit der Berufung fortgefahren werden. Pistorius' Anwälte könnten dann seine Freilassung auf Kaution fordern. Rechtsexperten halten es für möglich, dass ein Berufungsverfahren zwei bis drei Jahre in Anspruch nimmt.
Pistorius könnte dann nach Einschätzung von Experten doch noch wegen Mordes verurteilt werden. Darauf steht in Südafrika lebenslänglich, was in der üblichen Rechtspraxis 25 Jahre Haft bedeutet. Der Prothesen-Sprinter hatte wie auch die Eltern der erschossenen Steenkamp das Urteil vom 21. Oktober akzeptiert.
Pistorius hatte seine 29-jährige Freundin in der Valentinsnacht 2013 durch eine geschlossene Toilettentür in seinem Haus erschossen. Er hatte vier Schüsse abgefeuert und später vor Gericht erklärt, die Person hinter der Tür für einen Einbrecher gehalten zu haben.
Der Staatsanwalt hatte ihn wegen Mordes angeklagt. Masipa befand jedoch am 12. September, für Mord seien keine hinreichenden Beweise vorgelegt worden. Sie stufte Zeugen der Anklage als wenig glaubwürdig ein und sprach Pistorius lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig.