Strauss-Kahn zahlt angeblich Millionen-Entschädigung
Paris/New York (dpa) - Der frühere IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn will einem Bericht der französischen Zeitung „Le Monde“ zufolge sechs Millionen Dollar (rund 4,6 Millionen Euro) an das Zimmermädchen Nafissatou Diallo zahlen.
Damit soll eine außergerichtliche Einigung im Zivilverfahren um angeblich erzwungenen Sex erreicht werden.
Die Anwälte von Strauss-Kahn bezeichneten die Informationen der Zeitung allerdings als „frei erfunden und falsch“. Dabei blieb jedoch unklar, auf welche Informationen der Zeitung sich das Dementi genau bezieht.
Auch nach einem Bericht der „New York Times“ haben sich die Anwälte von Strauss-Kahn und Diallo geeinigt. Allerdings sei die Vereinbarung noch nicht unterzeichnet, zitierte die Zeitung am Freitag den Verhandlungen nahestehende Personen. Laut „Le Monde“ wollen die Anwälte am Freitag der kommenden Woche vor einem New Yorker Gericht erscheinen. Das Zivilverfahren am Superior Court des Bronx County (US-Bundesstaat New York) war im August auf unbestimmte Zeit verschoben worden.
Der damalige Währungsfondschef war am 14. Mai 2011 festgenommen worden, weil er in seinem Hotelzimmer am Times Square das Zimmermädchen überfallen und zum Oralsex gezwungen haben soll. Er war kurzfristig in Einzelhaft und anschließend unter Hausarrest. Das strafrechtliche Verfahren wurde schließlich eingestellt, weil es Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Frau gab.
Die Anwälte Strauss-Kahns lehnten eine Stellungnahme ab. „Weder Dominique Strauss-Kahn noch seine Anwälte beabsichtigen, das Verfahren in den Vereinigten Staaten zu kommentieren“, schreiben die drei französischen Anwälte in einer Mitteilung.
Wegen seiner Beteiligung an Sex-Partys mit Prostituierten muss Strauss-Kahn dagegen in Frankreich weiter mit einem Prozess rechnen. Ein Berufungsgericht in Douai im Norden des Landes vertagte in dieser Woche einen Antrag des 63-Jährigen auf Einstellung des Verfahrens wegen bandenmäßiger Zuhälterei. Eine Entscheidung soll kurz vor Weihnachten fallen.
Strauss-Kahn, der in Frankreich kurz DSK genannt wird, hat die Teilnahme an illegalen Sex-Orgien in Paris und Washington eingeräumt. Er will aber nichts davon gewusst haben, dass die beteiligten Frauen bezahlt wurden. Sollte dies zutreffen, dürfte er nicht verurteilt werden.
Eingestellt wurde im Oktober ein Verfahren gegen den Politiker wegen Vergewaltigung im Zusammenhang mit den Sex-Partys. Bei ersten Vernehmungen zu einer Party in Washington im Dezember 2010 gab es Hinweise auf gewalttätige Szenen und erzwungenen Sex. Die Staatsanwaltschaft ermittelte deswegen.
Über einen Anwalt ließ die belgische Hauptzeugin später mitteilen, sie wolle keine Anzeige erstatten. „Von dem Augenblick an, wo das mutmaßliche Opfer erklärt, dass es einverstanden war, sind die Tatbestandsmerkmale für eine Vergewaltigung nicht gegeben und die Straftat existiert nicht“, begründete Staatsanwalt Frédéric Fèvre die Einstellung dieses Verfahrens.