Prozess in Düsseldorf Strecke zu kurz: Taxifahrer schlägt zu
Der Fahrgast war ausgerechnet ein Polizist. 41-Jähriger muss eine Geldstrafe zahlen. Mehrere hundert Beschwerden pro Jahr.
Düsseldorf. Der Taxistand an der Heinrich-Heine-Allee in der Düsseldorfer Altstadt ist der am meisten frequentierte in der Landeshauptstadt. Vor allem an den Wochenenden hoffen die Fahrer auf lukrative Touren und nehmen lange Wartezeiten in Kauf. Doch das Pärchen, das im August vergangenen Jahres frühmorgens einstieg, wollte nur zwei Kilometer nach Hause fahren. Darüber gab es einen so heftigen Streit, dass der Taxifahrer mit der Faust zuschlug. Was er nicht ahnte: Seine beiden Fahrgäste waren Polizeibeamte. Am Dienstag musste sich der 41-Jährige wegen Körperverletzung verantworten.
Wie Dennis Klusmeier, der Geschäftsführer der Düsseldorfer Taxigenossenschaft, erklärte, könne er sich an keinen vergleichbaren Fall erinnern: „Bei uns gehen zwar im Jahr mehrere hundert Beschwerden ein.“ Das sei bei den mehr als vier Millionen Fahrten der rund 1300 Taxen in der Landeshauptstadt auch keine Überraschung. „Es sind auch nicht alles Beschwerden von Kunden“, so Klusmeier. Häufig meckern andere Taxifahrer über ihre Kollegen, weil ihnen Fahrten weggeschnappt oder Taxistände als Parkplätze benutzt wurden.
Gegen 3.50 Uhr war der 26-jährige Polizeibeamte mit seiner ein Jahr jüngeren Kollegin eingestiegen. Wie der Angeklagte erklärte, habe der Fahrgast zunächst gesagt, dass er in ein Krankenhaus nach Kaiserswerth im Düsseldorfer Norden wolle. Doch im Auto habe er dann seine Meinung plötzlich geändert und wollte zum evangelischen Krankenhaus nach Bilk.
Auf der Fahrt soll sich der Taxifahrer über die kurze Strecke beschwert haben. Am Ziel angekommen habe der 41-Jährige seinem schräg hinter ihm sitzenden Fahrgast dann zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Danach sei er ausgestiegen, habe die Tür des Autos geöffnet und erneut auf den 26-Jährigen eingeschlagen. Dabei habe der Polizist eine Prellung an der linken Oberlippe und der linken Wange davongetragen.
In der Verhandlung räumte der Taxifahrer die Vorwürfe grundsätzlich ein. Allerdings habe sich der Streit nicht nur an der plötzlich geänderten Fahrtstrecke entzündet. Wie sein Rechtsanwalt erklärte, sei sein Mandant von dem Fahrgast ebenfalls beleidigt worden, während dessen Freundin versuchte, den Streit zu schlichten.
„Es tut mir leid, ich hätte das nicht machen dürfen“, erklärte der 41-Jährige zu seinen Faustschlägen. Er habe auch festgestellt, dass Taxifahren nicht sein Ding ist. Inzwischen macht der Angeklagte eine Ausbildung zum Fahrlehrer, will im Januar seine Prüfung ablegen. Darum war es ihm besonders wichtig, dass kein Fahrverbot angeordnet wurde. Um dem Mann seine berufliche Zukunft nicht zu verbauen, wurde der Angeklagte von der Amtsrichterin zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt — ohne Fahrverbot.
Für den Düsseldorfer Rechtsanwalt Hans-Jürgen von Stosch, der jährlich rund 400 Taxifahrer vor Gericht vertritt, ist das ein absoluter Ausnahmefall: „Ich kann mich in diesem Jahr nur an ein weiteres Verfahren erinnern, bei dem sich zwei Taxifahrer untereinander geschlagen haben.“ Wenn Fahrer auf der Anklagebank landen, gehe es meistens um fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfällen, überhöhte Geschwindigkeit oder Rotlicht-Verstöße.
Früher dagegen habe es auch oft Klagen gegeben, weil Taxifahrer Fahrten verweigert hätten. Von Stosch: „Das ist aber in den vergangenen Jahren viel weniger geworden. Aktuell kann ich mich in den letzten zwölf Monaten nur an zwei Fälle erinnern.“ Das liege unter anderem daran, dass die Taxi-Genossenschaft Beschwerden von Fahrgästen inzwischen sehr konsequent verfolge.