Falschparken Supermärkte verteilen verstärkt Knöllchen

Düsseldorf. Zehn Minuten eingekauft, 20 Euro an der Kasse gezahlt - und am Ende 30 Euro Strafe für das Parken auf dem Kundenparkplatz des Supermarktes überwiesen: Dieses Szenario ist zunehmend keine Seltenheit.

Nach dem Einkaufen hängt oft ein Knöllchen an der Autoscheibe.

Foto: Martin Gerten

Immer mehr Supermärkte wie Rewe, Lidl oder Aldi-Süd in Innenstadtlage lassen teure Falschparkertickets auf ihren Kundenparkplätzen verteilen, wenn der Kunde die Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe vergessen hat. So zahlen Rewe-Kunden für dieses Versäumnis an einigen Märkten 30 Euro an einen externen Dienstleister, der mit der Kontrolle der Parkplätze beauftragt ist.

Bei Lidl kostet das Parken ohne oder mit falsch eingestellter Parkscheibe 15 Euro Strafe. „Die Bearbeitungspauschale ist dem öffentlichen Verkehr angepasst“, sagt Lidl-Sprecher Claudius Günther. Viele Märkte haben gerade erst ihre Parkplätze mit Hinweisschildern ausgerüstet - im Kleingedruckten wirt dort auch die Strafhöhe kommuniziert. Andere rüsten gerade damit auf. „Die Beauftragung von Dienstleistern ist für Rewe die Ultima Ratio“, sagt Thomas Bonrath, Sprecher der Rewe Group. Das Unternehmen ziehe daraus weder direkte noch indirekte finanzielle oder andere Vorteile.

Kunden sollten um Kulanz bitten

Der Grund für das rigide Vorgehen: Die eingeschränkte Parkplatzsituation wird durch jene Dauerparker verschärft, die von dort aus auch andere Geschäfte aufsuchen. Gerade langjährige Kunden übersehen die neu geschaffenen Hinweise aber schnell mal - und zahlen dann dort für den Verstoß gegen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, wo sie vorher gerne eingekauft haben. Man nennt die „Knöllchen“ in diesen Fällen eine „Vertragsstrafenabrede“. Gegenüber der Zeitschrift „Auto Straßenverkehr“ nannte Rechtsanwalt Thomas Hollweck das Vorgehen „rechtlich noch zulässig, wenn auch sehr kundenunfreundlich“. Wer tatsächlich in die Falle getappt ist, sollte mit Kassenzettel um Kulanz bitten. „Sollte ein Kunde nachweislich zu Unrecht belangt worden sein, bemühen wir uns stets um eine kulante Lösung“, sagt Bonrath.